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01.12.2023

CDU-Fraktionen: Sozialversicherungspflicht im ärztlichen Bereitschaftsdienst aufheben

Mainz/Stuttgart/Saarbrücken/Kiel (red/boß) Die gesundheitspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktionen der Bundesländer Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Saarland und Schleswig-Holstein fordern

in einer gemeinsamen Stellungnahme zur Rettung des ärztlichen Bereitschaftsdienstsystems in den Bundesländern die Sozialversicherungspflicht für die so genannten ‚Poolärzte‘ aufzuheben.Diese geht auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. Oktober zurück.
Für Rheinland-Pfalz erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Christoph Gensch: „Eine flächendeckende und gute medizinische Versorgung auch außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten ist für die Gesundheit von Patientinnen und Patienten von enormer Bedeutung. Es ist deshalb erforderlich, für Einnahmen der Ärztinnen und Ärzte aus dem kassenärztlichen Notdienst eine gesetzliche Ausnahme von der Sozialversicherungspflicht ähnlich der bereits existierenden Ausnahmen für Notärzte und der Einnahmen aus ärztlichen Tätigkeiten in Impfzentren zu schaffen. Diese Ausnahme ist zur Aufrechterhaltung des kassenärztlichen Notdienstes in den Bereitschaftspraxen notwendig und sorgt dafür, dass die medizinische Versorgung – auch durch ‚Poolärzte‘ – weiterhin gesichert ist. Bei den ‚Poolärzten‘ handelt es sich um Ärztinnen und Ärzte, die nicht in Rheinland-Pfalz niedergelassen sind, aber dort auf freiwilliger Basis Dienste im Ärztlichen Bereitschaftsdienst leisten.

Quelle CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz