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30.09.2023

Alternatives Elterngeld für Pflegeeltern im Eifelkreis

Eifelkreis (red/boß) Gute Nachricht für Pflegeeltern: Das Jugendamt der Kreisverwaltung weist darauf hin, dass Pflegeelternbewerber bei Aufnahme eines Pflegekindes zwar Anspruch auf Elternzeit, nicht aber auf Elterngeld

nach dem Bundeselterngeldgesetz haben. Dieser Tatsache hat der Eifelkreis Bitburg-Prüm nun entgegengesteuert und einstimmig im Jugendhilfeausschuss als einer der ersten Kreise in RLP für ein alternatives, zusätzliches Elterngeld für Pflegeeltern gestimmt.
Als Pflegeeltern steht ihnen ein monatliches Pflegegeld zu. Dieses ist aufgeteilt in die Kosten für den Bedarf des Kindes und die erzieherische Leistung der Pflegeperson. Zusätzlich haben Pflegeeltern mit der Perspektive Dauerpflege einen Anspruch auf das Kindergeld. Im Eifelkreis Bitburg-Prüm gibt es nun zusätzlich die Möglichkeit der Zahlung eines befristeten, alternativen Elterngeldes. Insgesamt sollen dadurch mehr Bewerber gefunden und besonders für die Gruppe der kleinen Kinder bis 3 Jahre eine Unterbringung in einer Heimeinrichtung vermieden werden.
Das befristete Elterngeld soll in Höhe von monatlich 800,- Euro zusätzlich zum Pflegegeld befristet für ein Jahr gezahlt werden. Alternativ zwei Jahre mit einem Satz von 400 Euro monatlich. Die auch weiterhin sehr verantwortungsvolle und anspruchsvolle Aufgabe, Pflegeeltern zu werden, soll zukünftig auch auf finanzielle Weise nochmals wertgeschätzt und unterstützt werden. Bei Fragen oder Interesse stehen die Ansprechpartner des Jugendamtes gerne zur Verfügung.

Ein Beratungstermin kann per E-Mail abgestimmt werden unter pkd@bitburg-pruem.de

Presse KV Eifelkreis