25.09.2023
ACV positioniert sich zur aktuellen Führerscheindiskussion - mit Kommentar und Lesermeinungen
Köln/Brüssel (red/boß) Müssen Senioren in Zukunft regelmäßig ihre Fahrtauglichkeit nachweisen? Und dürfen Fahranfänger über 1,8 Tonnen schwere Pkw bald nur noch mit einem gesonderten Führerschein fahren?
Um diese Fragen geht es unter anderem in der Diskussion über die für 2024 geplante neue Führerscheinrichtlinie der EU-Kommission. Anlass sind die weitreichenden Änderungsvorschläge der Berichterstatterin des Verkehrsausschusses, Karima Delli. Grundsätzlich unterstützt der ACV Automobil-Club Verkehr als Mitglied des EAC die Bemühungen der EU, die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern. Die aktuellen Änderungsvorschläge sind jedoch unverhältnismäßig. Sie sehen unter anderem vor, die zeitliche Befristung von Führerscheinen bereits für Personen ab dem 60. Lebensjahr einzuführen. Ab 60 Jahren könnte die Fahrerlaubnis dann auf sieben Jahre limitiert sein, ab 70 Jahren auf fünf Jahre und ab 80 Jahren auf zwei Jahre. Eine Befristung allein aus Altersgründen und die Einführung gesetzlich verpflichtender ärztlicher Gesundheitschecks zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit lehnen der ACV und die Mehrheit der EAC-Mitglieder ab. ACV Geschäftsführer Holger Küster: „Ob Menschen fahrgeeignet sind, hängt in erster Linie von ihrem individuellen Gesundheitszustand ab. Dieser lässt sich aber nicht pauschal an Altersstufen knüpfen. Der Änderungsvorschlag berücksichtigt zu wenig die Eigenverantwortung der Bürger. Die vorgeschlagenen Einschränkungen für Senioren gehen zu weit.“ Stattdessen sollte verstärkt für freiwillige Verkehrstauglichkeitsüberprüfungen und begleitende Beratungsmaßnahmen geworben werden. Realitätsfremd ist aus Sicht des ACV und des EAC die vorgeschlagene Einführung einer neuen Führerscheinklasse B+ für Personenkraftwagen mit einem Gewicht von mehr als 1800 kg. Betroffen wären vor allem Fahranfänger, die künftig ausschließlich Pkw mit einem Gewicht unter 1800 kg fahren dürften. Ein schweres Familienauto zu nutzen, um die in der Fahrausbildung erlernten Fähigkeiten zu festigen, wäre so nicht mehr erlaubt. Stattdessen würden zusätzliche Kosten für die Anschaffung eines leichten Pkw und den Erwerb einer weiteren Führerscheinklasse anfallen. Zudem verkennt der Änderungsvorschlag, dass moderne Fahrzeuge und insbesondere Elektroautos aufgrund ihrer Ausstattung immer schwerer werden, die Sicherheitseinrichtungen dem Fahrzeuggewicht jedoch entsprechend angepasst sind. ACV Geschäftsführer Holger Küster: „Die Gewichtsgrenze ist nicht nur willkürlich gewählt, es ist auch fraglich, wie durch diese Maßnahme die Verkehrssicherheit gesteigert werden soll. Anstatt das Führen schwerer Fahrzeuge an eine eigene Führerscheinklasse zu binden, sollten Fahranfänger durch angepasste Fahrausbildung und Praxis zu sicheren Autofahrern ausgebildet werden.“ Presse ACV
INPUT Die Fahrtauglichkeit kann natürlich nicht vom Lebensalter abhängig gemacht werden. Sondern hier ist zu überprüfen, wie sich der körperliche und geistige Gesundheitszustand, die charakterlichen Eigenschaften und die gesetzeswidrigen Auffälligkeiten im Straßenverkehr darstellen. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass mit zunehmendem Alter die Seh- und Hörfähigkeit, das Reaktionsvermögen sowie die geistigen Fähigkeiten abnehmen. Jedoch kann dies beispielsweise durch Seh- und Hörhilfen teilweise ausgeglichen werden. Einiges kann aber im Verborgenen bleiben. Somit könnte man sich vielleicht darauf einigen, dass zumindest ab dem 85. Lebensjahr eine jährliche Eignungsprüfung vorgeschrieben wird.
Lesermeinungen:
Man sollte auf jeden Fall eine Altersgrenze festsetzen, die man ja noch diskutieren kann. Wenn beispielsweise einer noch mit 85 sicher Auto fahrt bzw. sich gesund fühlt, braucht er ja keine Untersuchung zu fürchten. Gegen eine Verwaltungsgebühr bekäme man dann ein amtliches Gesundheitszeugnis.
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