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18.09.2023

Urteil des Landgerichts: Vier Jahre und zehn Monate für Steinewerfer

Trier (red/boß) Im Namen des Volkes: Der Angeklagte im Trierer Steinewerferfall wird wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb, sowie wegen Sachbeschädigung

zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Darüber hinaus wird seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Presse Landgericht Trier