18.09.2023
Urteil des Landgerichts: Vier Jahre und zehn Monate für Steinewerfer
Trier (red/boß) Im Namen des Volkes: Der Angeklagte im Trierer Steinewerferfall wird wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb, sowie wegen Sachbeschädigung
zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Darüber hinaus wird seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Presse Landgericht Trier |