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08.09.2023

Drei Festnahmen im Fall des Tötungsdeliktes an dem 53-jährigen Arzt Steffen Braun aus Gerolstein - mit INPUT

Trier/Gerolstein/Daun (red/boß) Im Fall der Tötung des 53-jährigen Arztes Steffen Braun aus Gerolstein sind am frühen Abend des 06.09.2023 drei Tatverdächtige festgenommen worden. Es handelt sich

um die 35-jährige Lebensgefährtin des Opfers, deren zur mutmaßlichen Tatzeit 16-jährigen Sohn und einen ebenfalls 16 Jahre alten Freund der Familie.
Der 53-jährige Steffen Braun war am 03.01.2023 von einem Mitarbeiter seines Arbeitgebers, des Krankenhauses Maria Hilf in Daun, als vermisst gemeldet worden, da er nicht zur Arbeit erschienen war. Er war zuletzt in den Mittagsstunden des 30.12.2022 lebend gesehen worden. Am 03.01.2023 gegen 6 Uhr war sein Fahrzeug, ein schwarzer Ford Fiesta, in einem Waldgebiet zwischen der Ortsgemeinde Greimerath (Landkreis Bernkastel-Wittlich) und der Stadt Wittlich brennend aufgefunden worden. Das Fahrzeug war auf einem Forstweg abgestellt, der von der L 52 in östliche Richtung abzweigt und brannte vollständig aus. Es war mittels Brandbeschleunigers in Brand gesetzt worden.
Am 13.06.2023 wurde in einem Waldgebiet bei Gerolstein nahe Rockeskyll (Landkreis Vulkaneifel) der Leichnam Steffen Brauns gefunden. Die anschließend vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Mainz durchgeführte Obduktion bestätigte, dass der 53-jährige Arzt Opfer eines Gewaltverbrechens geworden war.
Nach umfangreichen verdeckten Ermittlungen sowie der Auswertung einer Vielzahl gesicherter Spuren und Indizien besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Trier gegen die oben genannten Beschuldigten der dringende Tatverdacht, Steffen Braun im Zeitraum zwischen dem 30. und 31.12.2022 aufgrund eines gemeinschaftlichen Tatentschlusses vorsätzlich getötet und die Leiche versteckt zu haben. Zudem wird den Beschuldigten zur Last gelegt, gemeinschaftlich in der Nacht vom 02. auf den 03.01.2023 das Fahrzeug des Tatopfers in das Waldstück an der L 52 zwischen Wittlich und Greimerath verbracht und dort zur Vernichtung von Spuren in Brand gesetzt zu haben.
Die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Trier hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier gegen die Beschuldigten Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des gemeinschaftlichen Totschlags und der Brandstiftung erlassen. Die Beschuldigten sind am 06.09.2023 aufgrund des Haftbefehls festgenommen worden. Sie sind im Laufe des 07.09.2023 der Ermittlungsrichterin zur Verkündung des Haftbefehls vorgeführt worden. Diese hat den Vollzug des Haftbefehls angeordnet.
Die Ermittlungen zu Tathergang, Hintergründen und Motiven der Tat dauern an. Hierzu können – ebenso wie zu den Indizien, die nach Auffassung der Staatsanwaltschaft dringenden Tatverdacht begründen - zurzeit keine Auskünfte erteilt werden, da dies die weiteren Ermittlungen beeinträchtigen und den Ermittlungserfolg gefährden würde.

Der Leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen weist darauf hin, dass mit dem Erlass eines Haftbefehls weder eine Schuldfeststellung noch eine Vorverurteilung verbunden ist. Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung der Beschuldigten besteht die Unschuldsvermutung.
Presse Staatsanwaltschaft Trier

INPUT:
Spannender als ein Krimi. Aus ermittlungstaktischen Gründen kann zurzeit nicht gesagt werden, war immer wieder von Polizei und Staatsanwaltschaft zu hören. Für den erfahrenen Journalisten ganz einfach: Vermisstenmeldungen werden in der Regel immer von den Angehörigen aufgegeben, und nicht nach Tagen vom Arbeitgeber. Somit war der frühe Hinweis der Staatsanwaltschaft deutlicher denn je, dass eine evtl. Täterschaft aus dem näheren Umfeld des Opfers wahrscheinlich sei.
In der jetzigen Konstellation ist die Motivlage für die Tötung von besonderem Interesse.


Ausgebranntes Fahrzeug


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