03.08.2023
Entpflichtung von Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Harald Schmitz und Stellvertreter Karl-Heinz Kunze
Daun (red/boß) Die Gerüchteküche brodelt bereits seit längerem in der Vulkaneifel. Der Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI) des Landkreises Vulkaneifel, Harald Schmitz, hat aus persönlichen Gründen um Entpflichtung gebeten.
Die Kreisverwaltung hat dieser Bitte mit Bedauern entsprochen. Harald Schmitz ist seit 34 Jahren aktives Feuerwehrmitglied und wurde 2018 zunächst als Kreisfeuerwehrinspekteur ernannt, nach der Novellierung des LBKG dann zum Brand- und Katastrophenschutzinspekteur. Zuvor war er sechs Jahre lang Kreisjugendfeuerwehrwart, nachdem er sich im Vorfeld als Stellvertreter bereits 16 Jahre um den Feuerwehrnachwuchs verdient gemacht hatte. „Im Namen des Landkreises Vulkaneifel danke ich Harald Schmitz herzlich für sein Engagement. Er hat sich immer für den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger eingesetzt und die Verwaltung hervorragend beraten. Ein großer Dank gilt auch für seinen außergewöhnlichen Einsatz während der Flutkatastrophe 2021“, so Landrätin Julia Gieseking und führt weiter aus: „Auch bei der Bekämpfung der Coronapandemie hat Harald Schmitz unter anderem im Bereich Sanitätsdienst des Katastrophenschutzes große Dienste geleistet.“ Ebenfalls wurde Stellvertretender BKI Karl-Heinz Kunze auf eigenen Wunsch entpflichtet. Karl-Heinz Kunze ist seit 41 Jahren aktives Feuerwehrmitglied, davon 5 Jahre als Wehrführer der Feuerwehr der Stadt Gerolstein, 14 Jahre als Wehrleiter der Verbandsgemeinde Gerolstein und 7 Jahre als Stellvertretender KFI bzw. BKI tätig.
Stellvertretender BKI Markus Keppler, auch Organisatorischer Leiter der Technischen Einsatzleitung und Kreisausbilder, übernimmt bis auf Weiteres die Aufgaben von Harald Schmitz. Dabei wird er von den Wehrleitern der Verbandsgemeinden unterstützt, um einen nahtlosen Betrieb zu gewährleisten.
Die Neuwahl des BKI sowie seiner Stellvertreter wird im Spätherbst stattfinden. Wahlberechtigt sind die Wehrleiter der Verbandsgemeinden, die wie die Landrätin auch vorschlagsberechtigt sind, war aus dem Kreishaus zu hören.
Hintergrund: Die Aufgaben des Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs (BKI): Gem. § 5 LBKG hat jeder Landkreis einen Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI) zu bestellen. Im Landkreis Vulkaneifel bestellt die Landrätin/der Landrat nach Wahl durch die Wehrleiter und im Benehmen mit den im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen einen Ehrenbeamten sowie eine oder mehrere Vertretungen für die Dauer von zehn Jahren.
Der BKI erfüllt als Ehrenbeamter Aufgaben des Kreises. Er unterstützt den Landkreis als Aufgabenträger für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe sowie den friedensmäßigen Katastrophenschutz. Ihm wird in der Regel bei Großschadenslagen die operativ-taktische Einsatzleitung übertragen.
Quelle Kreisverwaltung Landkreis Vulkaneifel |