zurück 
25.05.2023

Strafverfahren wegen Körperverletzung am Landgericht Trier

Trier (red/boß) Am 5. Juni um 11 Uhr beginnt vor der 3. Große Strafkammer des Trierer Landgerichts ein Verfahren wegen Körperverletzung und weiterer Delikte. Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem Angeschuldigten zur Last,

in der Zeit vom 06.10.2022 bis zum 28.10.2022 in Trier und Hermeskeil folgende Taten begangen zu haben:

Am 06.10.2022 soll der Angeschuldigte gegen Abend ein Bordell in Trier besucht haben. Nachdem die Geschädigte dem Angeschuldigten mitgeteilt habe, dass Vorkasse notwendig sei, soll der Angeschuldigte die Geschädigte am Hals gepackt und diese gewaltsam gegen eine Wand gedrückt haben. Als die Geschädigte einen Notrufschalter betätigt haben soll, soll er von ihr abgelassen und das Bordell verlassen haben.

Am 09.10.2022 soll es gegen Abend in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende in Hermeskeil zu einem zunächst verbal geführten Streit zwischen dem Angeschuldigten und dessen Zimmergenossen gekommen sein, dem er unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben soll.

Weiter soll der Angeschuldigte aus einer Drogerie Ware im Wert von 145,95 € und in einer LIDL-Filiale Lebensmittel im Wert von insgesamt 15,22 € entwendet haben.

Am 10.10.2022 soll er in Trier einen Linienbus bestiegen und beim Einsteigen einen ungültigen, weil bereits verwendeten Einzelfahrschein vom 08.10.2022, aus dem er das Datum herausgerissen hatte, vorgezeigt haben. Auf die Aufforderung des den Schwindel bemerkenden Busfahrers, den Bus zu verlassen, soll sich der Angeschuldigten auf einen freien Platz im Bus gesetzt haben. Erst als die herbeigerufenen Polizeibeamten den Angeschuldigten zum Verlassen des Busses aufgefordert haben, konnte die Fahrt fortgesetzt werden.

Am 20.10.2022 sollen in seinem mitgeführten Rucksack anlässlich einer Kontrolle ein 96,5 Gramm (netto) schwerer Haschischblock sowie ein Klappmesser aufgefunden sein.

Schließlich soll der Angeschuldigte in der JVA Trier einem Beamten durch den getragenen Einsatzhandschuh kräftig in den Daumen gebissen haben, wobei der im Rahmen einer Anhörung bewusst der Wahrheit zuwider behauptet haben soll, der Beamte habe ihn erniedrigt und ihm eine Ohrfeige gegeben.

Der Angeschuldigte ist in der Bundesrepublik strafrechtlich zuvor nicht in Erscheinung getreten. Er befindet sich in Untersuchungshaft.

Weitere Termine: 20.06.2023, 21.06.2023 und 27.06.2023

Presse Landgericht Trier