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13.06.2022

Leserbrief von Karl Hüppeler zum Bürgerentscheid Biotonne im Vulkaneifelkreis

"Es ist gekommen, wie es kommen musste. Kreisverwaltung, Kreistag und der Zweckverband A.R.T. haben ihr erwartetes Ergebnis eingefahren. Die Mehrheit der Bürger hat sich gegen eine viel zu teure Biotonne und für das wesentlich preiswertere Übel der Biotüte entschieden. Dieser Bürgerentscheid war von vornherein eine Farce. Es war eine Abstimmung gegen eine erneut heftige Gebührenerhöhung, die die Rückkehr der Biotonne mit sich gebracht hätte.

Herzlichen Glückwunsch zu einem programmierten Erfolg. Die Biotonne hatte leider durch die verordnete Gebührenkeule keine Chance. Ob dazu der Einsatz von annähernd 100.000 € und der Einsatz vieler Ehrenamtler vonnöten war, wage ich zu bezweifeln. Man hätte sich Chancengleichheit gewünscht, für ein reelles Ergebnis. Es war eine Schande für eine direkte demokratische Entscheidung, ein Missbrauch eines Bürgerentscheids.

Letztendlich haben die Selbstkompostierer den Ausschlag gegeben, denn wer lässt sich schon freiwillig weitere hohe Strafgebühren aufbrummen, wenn man das mit einem Kreuzchen verhindern kann, benötigt man ja weder Tüte noch Tonne.

Eigentlich wäre dieses Ergebnis zwingender Anlass, sich endgültig vom ZV A.R.T. zu trennen. Politisch gibt es dazu bedauerlicherweise keine Mehrheit im Kreistag. Also ginge es nur wieder aus der Zivilgesellschaft heraus, mit einem erneuten Bürgerbegehren für einen Austritt. Die Chancen für ein erfolgreiches Bürgerbegehren, einem 2. Anlauf, stehen dabei nicht schlecht. Wir haben jetzt eine amtliche Rechtseinschätzung, was beim 1. Anlauf für unzulässig erklärt wurde, aber auch Angaben dazu, wie die Zulässigkeit erreichbar gewesen wäre.

Aber selbst dann wird der Kreistag seiner Nibelungentreue zum ZV A.R.T. nicht abschwören. Da verbleibt lediglich der Gang vor das Verwaltungsgericht, um einen möglichen Sinneswandel einzuleiten. Der Weg dazu wäre frei, schon bei Erreichen des Quorums.

Unter gewissen Umständen wäre ich bereit, für den 2. Anlauf. Dazu bedarf es jedoch einer breiten Unterstützung bereits im Vorfeld. Es wird nicht ohne einen zusätzlichen Abdruck des Bürgerbegehrens in einer Tages- oder Wochenzeitung gehen. Da dieser Abdruck nicht gerade preiswert ist, ginge das nur über Sponsoren. Die fleißigen Helfer beim Unterschriften sammeln brauchen diesmal dringend Unterstützung. Leider verhindert der Gesetzgeber weiterhin eine digitale Unterzeichnung. Man kann sich denken, warum.

Ein auch noch so guter Kompromissvorschlag des Kreistags würde keinen weiteren Klageverzicht mehr auslösen. Der anfangs von mir begrüßte Bürgerentscheid beim letzten Bürgerbegehren entpuppte sich im Laufe der folgenden Wochen als Mogelpackung. Da war bedauerlicherweise die 4 Wochenfrist zur Klage abgelaufen. Dieses Szenario würde sich nicht wiederholen, versprochen.