16.04.2024
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Im Namen des Volkes - Terminvorschau der 16. Kalenderwoche 2024 des Landgerichtes Trier


Trier (red/boß) In der 16. Kalenderwoche 2024 gibt es beim Landgericht Trier zwei neu beginnende Strafverfahren zu den Themen Mord und Rauschgifthandel und vier Fortsetzungsverhandlungen wegen Totschlags, Vergewaltigung und Brandstiftung.

Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider.

I. Neu beginnende Strafverfahren

Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider.

1. Strafverfahren 2a KLs 8032 Js 2825/23 jug – 1. Große Jugendkammer (Vorsitz: VRLG Köhler)

Termine:

15.04.2024, 09:00 Uhr

Erster Termin:

15.04.2024

Weitere Termine:

23.04.2024, 29.04.2024, 30.04.2024, 06.05.2024, 27.05.2024, 17.06.2024, 02.07.2024, 03.07.2024, 09.07.2024, 10.07.2024, 23.07.2024, 13.08.2024, 14.08.2024, 19.08.2024 und 21.08.2024,

Gegenstand des Verfahrens:

u.a. wg. Mord

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwalt Rehberger, Saarbrücken

Rechtsanwältin Ablass, Köln

Rechtsanwalt Khatib, Köln

Rechtsanwalt Zimmlinghaus, Trier

Rechtsanwältin Schwiering, Trier

 

 

Die Staatsanwaltschaft Trier legt den drei Angeklagten nachfolgenden Sachverhalt zur Last:

Die 35-jährige Angeklagte T1 war die Lebensgefährtin des Opfers. Sie lebte u.a. mit ihrem Sohn, dem Angeklagter T2 unter gemeinsamer Wohnanschrift in Gerolstein. Der Angeklagter T3 ein Freund der Familie und Verwandten des Sohnes.

Ende des Jahres 2022 sollen die Angeklagten übereingekommen sein, das Opfer bei geeigneter Gelegenheit zu töten und seine Leiche zu vergraben. Nachdem es am 30.12.2022 in dem gemeinsam bewohnten Haus zu einem Streit zwischen dem späteren Tatopfer und seiner Lebensgefährtin gekommen war, sollen die beiden 16-jährigen Angeklagten dem 53-Jährigen im Haus aufgelauert, ihn mit zahlreichen Schlägen mit gefährlichen Gegenständen attackiert und ihn mit einer Schlinge um den Hals gewürgt haben. Das Tatopfer verstarb infolge der durch die Schläge erlittenen schweren Kopfverletzungen und Erstickens. Die 35-jährige Lebensgefährtin, der zur Last gelegt wird, an der Planung der Tat mitgewirkt zu haben, soll während der Ausführung der Tat teilweise anwesend gewesen sein, ohne sich jedoch eigenhändig an der Gewaltausübung zu beteiligen.

Am Folgetag, dem 31.12.2022, sollen die Angeklagten den Leichnam mit dem Pkw des Tatopfers gemeinsam in ein Waldstück zwischen Rockeskyll und Hohenfels-Esslingen (Landkreis Vulkaneifel) verbracht und im Wald vergraben haben.

Das Fahrzeug, mit dem die Leiche abtransportiert worden war, sollen die Angeklagten in der Nacht vom 02. auf den 03.01.2023 gemeinschaftlich in ein Waldstück zwischen Wittlich und Greimerath verbracht und es dort mit Benzin als Brandbeschleuniger in Brand gesetzt haben, um die Spuren der Tat zu beseitigen.

Gegen die beiden 16-Jährigen besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der hinreichende Tatverdacht des gemeinschaftlichen Mordes. Die Staatsanwaltschaft geht von einer heimtückischen Tötung aus, da sich das Tatopfer im Tatzeitpunkt keines Angriffs versehen habe und infolgedessen wehrlos gewesen sei. Der Lebensgefährtin wird Mittäterschaft an der Tat zur Last gelegt. Da jedoch nach bisher vorläufiger Einschätzung nicht hinreichend feststellbar erscheint, dass die Angeklagte Kenntnis von der heimtückischen Vorgehensweise der beiden Mitangeklagten hatte, ist gegen sie Anklage wegen gemeinschaftlichen Totschlags erhoben worden. Wegen des Inbrandsetzens des Fahrzeugs besteht gegen die drei Angeklagten zudem der Tatverdacht der Brandstiftung. 

Der Lebensgefährtin und deren 16-jährigen Sohn werden darüber hinaus in der Anklage strafbare Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt.

Mit Beschluss vom 14.02.2024 hat die 2. Strafkammer des Landgerichts Trier als Jugendkammer die Anklage der Staatsanwaltschaft Trier zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Landgericht Trier - 2. Strafkammer (1. Große Jugendkammer als Schwurgerichtskammer) – eröffnet.

Der Angeklagte T2 ist strafrechtlich bereits zuvor in Erscheinung getreten. Alle drei Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.

2. Strafverfahren 1 KLs 8031 Js 32454/23 – 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Dr. Hardt)

Termine:

18.04.2024, 14:00 Uhr

Erster Termin:

18.04.2024

Weitere Termine:

02.05.2024 und 08.05.2024

Gegenstand des Verfahrens:

u.a. wg. unerlaubten Handeltreibens mit BtM

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwalt M. Wittschier, Trier

Rechtsanwalt Knöss, Frankfurt am Main

Rechtsanwalt B. Wittschier, Trier

Rechtsanwalt Janotta, Kobern-Gondorf

 

 

Die Staatsanwaltschaft Trier legt den beiden Angeklagten zur Last, am 01.10.2023 am Grenzübergang auf der Bundesautobahn 60 und andernorts gemeinschaftlich Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unerlaubt eingeführt bzw. hierzu Hilfe geleistet zu haben und mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben.

Der 44-jährige Angeklagte T1 soll sich im Raum Frankfurt am Main als Rauschgifthändler betätigt und dabei größere Menge Kokain und weitere Betäubungsmittel gewinnbringend an diverse Abnehmer veräußert haben. Dementsprechend soll er am Morgen des 01.10.2023 mit seiner 29-jährigen Lebensgefährtin als Fahrerin, die Angeklagte T2, aus Belgien kommend im Kofferraum des Fahrzeugs 3,126 Kilogramm (brutto) Kokain, sowie in der Kleidung des T2 weitere 4,84 Gramm (netto) Kokain transportiert und in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eingeführt haben. Im Rahmen einer Zollkontrolle auf der Bundesautobahn 60 seien die Betäubungsmittel sichergestellt worden.

 

In seiner Wohnung im südhessischen Main-Taunus-Kreis soll T2 zudem weitere Betäubungsmittel, die ebenfalls dem gewinnbringenden Weiterverkauf dienten, nämlich 566,1 Gramm (netto) Kokain, 14,0 Gramm (netto) Haschisch sowie 218,6 Gramm (netto) einer Zubereitung auf der Basis von Ketamin-Hydrochlorid mit Anteilen von MDMA und Coffein, diverse Handelsutensilien wie Geldzählmaschine, Verpackungsmaterial (Griptütchen), eine Kokainblockpresse und ein Vakuumiergerät verwahrt haben.

Zur Absicherung seiner Betäubungsmittel gegen den unberechtigten Zugriff dritter Personen habe der Angeklagte außerdem zugriffsbereit zahlreiche Waffen, Waffenteile und Waffenzubehör aufbewahrt.

 

T1 ist strafrechtlich bereits zuvor in Erscheinung getreten. Beide Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.

 

II. Fortsetzungsverhandlung

1. Strafverfahren 1 Ks 8032 Js 28325/23 – 1. Schwurgerichtskammer (Vorsitz: VRLG Dr. Hardt)

Termine:

15.04.2024 und 18.04.2024, 09:30 Uhr

Erster Termin:

27.02.2024

Weitere Termine:

24.04.2024  und 25.04.2024

Gegenstand des Verfahrens:

u.a. wegen Totschlags

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwalt Querbach, Koblenz

 

 

2. Strafverfahren 5 KLs 8043 Js 32936/23 – 5. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)

Termine:

15.04.2024, 10:30 Uhr

Erster Termin:

25.03.2024

Weitere Termine:

07.05.2024, 08.05.2024

Gegenstand des Verfahrens:

Brandstiftung

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwältin Schwiering, Trier

 

 

3. Strafverfahren 1 KLs 8021 Js 17768/23 – 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Dr. Hardt)

Termine:

15.04.2024, 12:30 Uhr

Erster Termin:

30.01.2024

Weitere Termine:

06.05.2024 und 13.05.2024

Gegenstand des Verfahrens:

u.a. Vergewaltigung

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwalt Collet, Trier

Rechtsanwalt Schaffarczyk, Trier

 

 

4. Strafverfahren 1 Ks 8031 Js 28734/23 – 1. Schwurgerichtskammer (Vorsitz: VRinLG Dr. Hardt)

Termine:

17.04.2024, 09:30 Uhr

Erster Termin:

05.03.2024

Weitere Termine:

22.04.2024

Gegenstand des Verfahrens:

u.a. wegen Totschlags

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwalt Schaffarczyk, Trier

 

 

 

 

Sämtliche Termine der Strafkammern unter

https://lgtr.justiz.rlp.de/de/presse-aktuelles/termine-in-strafsachen/.