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25.03.2024

Landtag Rheinland-Pfalz: Kein Zutritt für Extremisten

Mainz (red/boß) Fraktionsmitarbeitenden, die nachweislich einen extremistischen Hintergrund haben, wird der Zugang zum Plenarsaal sowie zu anderen sensiblen Bereichen des rheinland-pfälzischen Landtags zukünftig verwehrt.

Die Hausordnung des Landtags werde dementsprechend noch vor der parlamentarischen Sommerpause novelliert, teilte Landtagspräsident Hendrik Hering mit. Darüber hinaus beauftragte er den Wissenschaftlichen Dienst, weitere Maßnahmen zum Schutz des Parlamentes und der Demokratie rechtlich zu prüfen.
„Aufgrund der zunehmenden Bedrohungslage insbesondere durch den Rechtsextremismus und die immer umfangreicher nachgewiesenen Verbindungen von AfD-Mitarbeitenden ins rechtsradikale Milieu, wird der Landtag Rheinland-Pfalz frühzeitig und präventiv alle rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreifen, um das Parlament vor Verfassungsfeinden und Extremisten im Innern zu schützen“, betonte Hendrik Hering. In einem ersten Schritt werde die Hausordnung des Landtags novelliert. Die geplante Änderung sieht vor, dass für die Mitarbeitenden der Fraktionen, für die bisher ein privilegiertes Zutrittsrecht in den Landtag gilt, zunächst nur noch ein stark eingeschränkter Zutritt besteht. Dieser ermöglicht im Kern den Zugang zum eigenen Arbeitsplatz. Der Zutritt von Fraktionsmitarbeitenden zum eigentlichen Parlamentsgebäude, dem Deutschhaus, und zu allen anderen sensiblen Bereichen wird künftig vom Ergebnis einer polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung abhängig sein. „Hier werden wir eng mit dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz zusammenarbeiten“, erklärte Hendrik Hering. Im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung sind beispielsweise Verurteilungen wegen Straftaten, die den demokratischen Rechtsstaat gefährden, wie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, aber auch politisch motivierte Kriminalität und vor allem mögliche Gefährdungen für Leib und Leben zu berücksichtigen. Die novellierte Hausordnung soll zeitnah vor der parlamentarischen Sommerpause in Kraft treten.
In einem weiteren Schritt beauftragte Hendrik Hering den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags, konkrete Vorschläge für weitere Maßnahmen zum Schutz des Parlamentes und der Demokratie zu erarbeiten. „Sollte gerichtlich festgestellt werden, dass die AfD bundesweit als Verdachtsfall einzustufen ist und damit tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen, ist als Konsequenz hieraus zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen Fraktionen von außerparlamentarischen Veranstaltungen des Landtags ausgeschlossen werden können“, sagte der rheinland-pfälzische Landtagspräsident. Dies bedeute, dass beispielsweise die Teilnahme an den Angeboten des Landtags zur Demokratiebildung nicht mehr möglich sein könnte. „Es wäre weder erträglich noch erklärbar, dass eine Fraktion, deren Mitglieder einer Partei angehören, bei der sich über einen längeren Zeitraum Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen erhärten, mit jungen Menschen über die Demokratie diskutieren, die sie eigentlich abschaffen wollen.“
Des Weiteren regte Hendrik Hering an, auch die staatliche Fraktionsfinanzierung in den Blick zu nehmen. „Wir müssen uns auch darüber verständigen, inwieweit nachgewiesene Verfassungsfeinde noch aus Steuermitteln eines Staates finanziert werden können, den sie abschaffen wollen“, betonte der Landtagspräsident. Damit könnten beispielsweise die Mittel gestrichen werden, um Fraktions- und Wahlkreismitarbeitende neu einzustellen oder im Einzelfall bereits beschäftigte Mitarbeitende zu bezahlen.  

Presse Landtag - Marco Sussmann