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23.11.2020

Ein Jahr und neun Monate auf Bewährung für Betrug und Urkundenfälschung

Trier/Wittlich (red/boß) Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat am 23.11.2020 den Angeklagten K. wegen Urkundenfälschung in einem Fall und Betruges in 354 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Verfahren gegen die Angeklagte B. wurde mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten vorläufig eingestellt. Der Angeklagten B. wurde die Zahlung von 2.500 Euro zur Auflage gemacht.

Die Staatsanwaltschaft Trier legt den beiden Angeklagten im Zeitraum vom 12. November 2011 bis zum 25. September 2014 in Wittlich folgendes zur Last:

1. Dem Angeklagten K. wird in 354 Fällen Betrug vorgeworfen. Im Einzelnen soll der Angeklagte K. folgende Taten begangen haben:
Als Geschäftsführer eines Sanitätsfachhandels soll er gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen die Lieferung von Produkten mit Präqualifizierungszertifikaten in Rechnung gestellt haben. Dieses Zertifikat soll der Angeklagte K. durch falsche Angaben gegenüber der Präqualifizierungsstelle erhalten haben. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen sodann erhöhte Rechnungsbeträge gezahlt haben. (1 Fall) Zudem soll er gegenüber einzelnen Krankenkassen die Lieferung von Hilfsmitteln abgerechnet haben, obwohl die hierfür erforderlichen Präqualifizierungszertifikate überhaupt nicht erteilt worden sein sollen. Die Krankenkassen sollen sodann die Leistungen vergütet haben. (352 Fälle)

2. Den beiden Angeklagten K. und B. wird in einem Fall vorgeworfen, gemeinsam einen Betrug begangen zu haben. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Sanitätsfachhandels sollen die unternehmerischen Aktivitäten ab dem 1. November 2013 von einer anderen GmbH weitergeführt worden sein, deren Geschäftsführerin die Angeklagte B. gewesen sein soll. Der Angeklagte K. soll Einzelprokura besessen haben. Durch auf einem gemeinsamen Tatentschluss basierende Täuschung sollen die beiden Angeklagten Präqualifizierungszertifikate erhalten haben. Gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen sollen sie sodann die Lieferung von Produkten mit Präqualifizierungszertifikaten in Rechnung gestellt haben. Die Krankenkassen sollen die Beträge gezahlt haben.
Insgesamt soll durch sämtliche Taten ein Schaden in Höhe von 376.081,00 Euro entstanden sein. Die beiden Angeklagten sind nicht vorbestraft.