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16.10.2020

Anklage wegen gemeinschaftlichen Mordes vor 29 Jahren

Saarbrücken/Wadgassen (red/boß) Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat kürzlich im Verfahren gegen drei Deutsche wegen gemeinschaftlichen Mordes in heimtückischer Begehungsweise gemäß Anklage

zum Landgericht – Schwurgericht – in Saarbrücken erhoben.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sollen die Angeschuldigten im September 1991 das männliche Tatopfer unter Vorspiegelung, ein Drogengeschäft mit diesem durchführen zu wollen, in einen Wald bei Wadgassen gelockt haben. Dort sollen die Angeschuldigten auf das arg- und wehrlose Opfer – unter anderem mit einem hierzu präparierten massiven Stock – eingeschlagen sowie zudem eingetreten haben und es dadurch vorsätzlich getötet haben.
Anschließend sollen sie den Leichnam des Opfers in einer in dem Wald schon vorbereiteten Grube vergraben haben. Hintergrund der Tat soll gewesen sein, dass einer der Angeklagten zuvor durch das Tatopfer zusammengeschlagen worden sein und sich seitens des Opfers mit dem Tode bedroht gesehen haben soll.
Die Angeklagten sind heute 53 bzw. 55 Jahre alt. Das Opfer wäre heute ungefähr im selben Alter. Es ist seit der Tatzeit vermisst. Sein Leichnam konnte nicht aufgefunden werden. Zum Tatvorwurf haben sich die Angeschuldigten nicht geäußert. Die Beweisführung soll maßgeblich durch Zeugen erfolgen. Die Ermittlungen kamen im Frühjahr dieses Jahres nach Hinweisen aus dem persönlichen Umfeld eines der Angeschuldigten in Gang. Seit Anfang August befinden sich die Angeschuldigten in dieser Sache in Untersuchungshaft.

Presse Staatsanwaltschaft Saarbrücken