12.10.2020
Corona Warn- und Aktionsplan Rheinland-Pfalz - Appell an die Bevölkerung: Unterstützung und Wachsamkeit
Mainz (red/boß) Die Landesregierung hat gemeinsam mit den Kommunen an einem präventiven Stufenplan gearbeitet, um passgenau auf steigende Infektionszahlen reagieren zu können. Die Stufen sind
abhängig von den jeweiligen 7-Tage-Inzidenzen.
Die Corona-Ampel
Warnstufe Gelb: Wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von etwa 20 Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an mehr als 5 Tagen überschritten wird. Warnung an die Bevölkerung: Alle sollen sich der Verantwortung bewusstwerden. Durch große Achtsamkeit und Disziplin können weitere Gefahrenstufen verhindert werden. Maßnahmen: erhöhte Aufmerksamkeit verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, gezielte Hinweise auf Verhaltensempfehlungen und die Corona-Regeln via Presse und Social Media sowie auf der Corona-Homepage des Landes und Homepages der Landkreise und Städte Vorbereitung auf eventuelles Eintreten der Stufe 2
Gefahrenstufe Orange: Wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von etwa 35 Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an mehr als 5 Tagen überschritten wird. Auf dieser Stufe wird eine Taskforce aus betroffener Kommune, kommunalen sowie Landesbehörden und der Polizei eingerichtet. Sie erarbeitet maßgeschneiderte Empfehlungen für weiterführende Schutzmaßnahmen, die vor Ort umgesetzt werden sollen. Maßnahmen: verstärkte Kontrolle der Einhaltung der Regelungen, z.B. regionaler Kontrolltag Verschärfung der Personenbegrenzung auf eine Person je 10 qm Erweiterung der Maskenpflicht, zum Beispiel in Schulen und Freizeitparks Reduzierung von erlaubten Veranstaltungsgrößen auch für private Feiern Keine Möglichkeit, der Ausnahmgenehmigung zur Erweiterung der Personenanzahl bis zu einer Regelgrenze von 20% der am Veranstaltungsort vorhandenen Platzkapazität Verbot von Kontaktsport
Alarmstufe Rot: Wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von 50 Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner an mehr als 5 Tagen überschritten wird. Die Task Force gibt Empfehlungen für regionale Maßnahmen, die ggf. mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens verbunden sind. Diese sind als Allgemeinverfügung oder im Erlasswege regional umzusetzen. Maßnahmen zusätzlich zu Stufe Orange: Verschärfung der Personenbegrenzung auf eine Person je 20 qm Kontaktbeschränkung auf maximal fünf Personen Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen im öffentlichen Raum Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht an Schulen Etablierung von Notbetreuungen Entscheidung über Maskenpflicht auch an festem Platz bei Veranstaltungen weitere Reduzierung von erlaubten Veranstaltungsgrößen auch für private Feiern Schließung einzelner gesellschaftlicher und gewerblicher Bereiche Entscheidung über Sperrstunden
Mehr Infos zur Corona-Ampel und zum Warn- und Akti-onsplan findet man unter www.corona.rlp.de. Hier ist ebenfalls tagesaktuell die Karte mit dem Infektionsgeschehen in Rheinland-Pfalz abrufbar.
Presse Kreisverwaltung Vulkaneifelkreis |