zurück 
21.09.2020

Sieben auf einen Streich - Polizei zieht berauschte Fahrer aus dem Verkehr

Bitburg (red/boß) Am Wochenende musste die Bitburger Polizei wieder insgesamt sieben berauschte Fahrer aus dem Verkehr ziehen. Der Startschuss für die Wochenend-Bilanz der Polizeiinspektion Bitburg fiel dieses Mal etwas früher:

Bereits am Donnerstag, welcher auch der "kleine Freitag" genannt wird, mussten die Polizeibeamten*innen zwei Fahrer aus dem Verkehr ziehen. Die beiden Fahrer im Alter von 32 und 23 Jahren führten ihre Fahrzeuge unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.
Im Verlauf des Wochenendes endete die Fahrt für drei weitere Fahrzeugführer ungeplant, da sie unter Alkohol - (in einem Fall), bzw. Drogeneinfluss (in zwei Fällen) standen. In einem Fall führte der Beschuldigte auch eine geringe Menge an Cannabis mit sich, welche im Rahmen der Personendurchsuchung aufgefunden werden konnte.
In den frühen Morgenstunden des Samstags leistete sich ein 21-jähriger Fahrer ein illegales Fahrzeugrennen auf der B 50 bei Bitburg. Die festgestellten Höchstgeschwindigkeiten lagen ganz erheblich über dem erlaubten Limit. Der Fahrzeugführer konnte eingeholt und gestoppt werden. Im Zuge der anschließenden Verkehrskontrolle wurde im Fahrzeug ein verbotenes Einhandmesser aufgefunden und sichergestellt. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Führerscheinstelle über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.
Am Samstagabend überschlug sich ein 21-jähriger PKW-Fahrer mit seinem Fahrzeug auf der L3 bei Bollendorf. Infolge von Alkoholgenuss hatte er die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren, sodass es im Kurvenbereich zu einem schweren Aufprall kam. Der offensichtlich verletzte Unfallverursacher flüchtete im Anschluss und löste dadurch weitreichende Suchmaßnahmen aus. Nach Anforderung eines Großaufgebots an Einsatzkräften von Feuerwehr und Polizei konnte der Beschuldigte glücklicherweise gefunden und ins Krankenhaus verbracht werden. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.
In einem weiteren Fall konnte eine Trunkenheitsfahrt durch frühzeitiges Einschreiten der Polizei verhindert werden.