10.09.2020
15 Jahre Haft nach Überfall auf Trierer Juwelierladen
Trier (red/boß) Die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat heute einen Angeklagten wegen des besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Er wird
unter Einbeziehung der Strafen aus dem Urteil des Landgerichts Bamberg vom 15.12.2017 sowie aus dem Urteil des Landgerichts Kempten vom 08.02.2018 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Sechs Monate der Gesamtfreiheitsstrafe gelten als vollstreckt. Gegen den Angeklagten wird die Einziehung des Wertes der Taterträge in Höhe von 110.210 Euro als Gesamtschuldner angeordnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Aus der Anklageschrift: Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, gemeinsam mit einem gesondert Verfolgten am 23. Juni 2017 ein Juweliergeschäft in Trier betreten und unter Verwendung einer Schusswaffe sowie eines Reizgases 38 Armbanduhren im Wert von 110.210,00 Euro entwendet zu haben. Durch das Reizgas sollen drei Personen Verletzungen erlitten haben. Einen weiteren dem Angeklagten vorgeworfenen Fall hat die zuständige Kammer gem. § 154 Abs. 2 StPO eingestellt. Der Angeklagte ist vorbestraft und hatte sich in anderer Sache zwischenzeitlich in Strafhaft befunden. |