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07.09.2020

Fünf Jahre Haft für Drogendealer

Trier/Kyllburg (red/boß) Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat am 07.09.2020 einen Angeklagten wegen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.

Der Wert der Taterträge in Höhe von 24.000 Euro wird aus dem Vermögen des Angeklagten eingezogen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Aus der Anklageschrift:
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem Angeklagten zur Last, am 30. März 2020 in Kyllburg mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben. Er soll einem gesondert Verfolgten zwei Kilogramm Haschisch verkauft haben. Die Wohnung des Angeklagten soll anschließend durchsucht und hierbei sollen vier Kilogramm Haschisch, 55 Gramm Kokain und ca. 5.000 Ecstasytabletten gefunden worden sein.
Der Angeklagte ist vorbestraft. Er befindet sich in diesem Verfahren seit dem 31. März 2020 in Untersuchungshaft.