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31.07.2020

Polizeikontrollen in Gerolstein und Hillesheim ergaben zahlreiche Beanstandungen

Gerolstein / Hillesheim (red/boß) Am 30. / 31.07.2020 führten Beamte der Polizeiinspektion Daun in der Zeit von 18:00 Uhr bis 01:30 Uhr stationäre und mobile Verkehrskontrollen in den Stadtgebieten Gerolstein und Hillesheim durch.

Hierbei wurden neben einer Vielzahl von verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten wie
   - Verstoß gegen die Anschnallpflicht
   - Verstoß gegen die Ladungssicherung
   - Beleuchtungsmängel
auch einige Verkehrsstraftaten festgestellt.
So wurde gegen 19:50 Uhr ein 40-jähriger Fahrzeugführer eines Kleinkraftrades im Bereich der Kontrollstelle der Sarresdorfer Straße in Gerolstein festgestellt, welcher das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führte, obwohl er nicht im Besitz einer gültigen und erforderlichen Fahrerlaubnis war. Gegen diesen wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.

Gegen 20:25 Uhr wurde ein 36-jähriger Fahrzeugführer eines Personenkraftwagens an gleicher Kontrollstelle festgestellt, welcher sein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führte, obwohl er unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken stand. Da der Wert des Alkoholtests unter 0,5 Promille lag, wurde dem Fahrzeugführer lediglich die Weiterfahrt bis zur Ausnüchterung untersagt.

Gegen 21:00 Uhr wurde ein 22-jähriger Fahrzeugführer eines Personenkraftwagens an gleicher Kontrollstelle festgestellt, welcher sein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führte, obwohl er unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken stand. Da der Wert des Alkoholtests über 1,1 Promille lag, wurde gegen den Fahrzeugführer ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet. Sein Führerschein wurde sichergestellt und ihm wurde die Weiterfahrt nach Entnahme einer Blutprobe untersagt.

Gegen 00:40 Uhr sodann wurde 39-jähriger Fahrzeugführer eines Personenkraftwagens in der Ortslage von Hillesheim im dortigen Industriegebiet festgestellt, welcher sein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führte, obwohl er unter dem Einfluss illegaler Betäubungsmittel stand. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr nach Einnahme von illegalen Betäubungsmitteln eingeleitet. Ihm wurde die Weiterfahrt nach Entnahme einer Blutprobe untersagt. Zudem wurde gegen den Fahrzeugführer ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.