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01.07.2020

Untersuchungshaft wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern im Rahmen der „BAO Berg“

Saarbrücken/Bergisch Gladbach (red/boß) Das Amtsgericht Saarbrücken hat heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen einen 22-jährigen Deutschen wegen des dringenden Tatverdachts des schweren sexuellen Missbrauchs

von Kindern in sechs Fällen erlassen.
Der Beschuldigte soll im Zeitraum 2018 und 2019 im Saarland entsprechende Taten zum Nachteil eines heute 11-jährigen Kindes begangen haben. Von mindestens zwei der Taten soll der Beschuldigte Videos aufgenommen haben. Die Videos soll er dann an einen gesondert verfolgten Dritten gesendet haben.
Der Beschuldigte wurde am heutigen Morgen identifiziert und unmittelbar im Saarland festgenommen. Das Amtsgericht hat die Haftgründe der Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und subsidiär der Wiederholungsgefahr erkannt und deshalb Haftbefehl erlassen. Der Beschuldigte befindet sich seit heute in Untersuchungshaft.
Das Verfahren steht im Zusammenhang mi gesonderten Ermittlungen der „BAO Berg“ über den Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach sowie der bei der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) in Nordrhein-Westfalen eingerichteten Task Force zur Bekämpfung des netzkonnexen Kindesmissbrauchs (Ta-BeneKi). Den Ermittlern dort waren die Videos im Zuge von Ermittlungen gegen deren Empfänger aufgefallen. Unter Nutzung des Videomaterials konnten Hinweise erlangt werden, die nach weiteren Ermittlungen des Landespolizeipräsidiums (LPP) Saarbrücken heute zur Festnahme des Beschuldigten führten.
Der Beschuldigte ist geständig. Die Ermittlungen dauern an.

Presse Staatsanwaltschaft Saarbrücken