25.06.2020
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen versuchten Mordes nach Messerangriff einer 41-Jährigen auf ihren Freund
Trier (red/boß) Die Staatsanwaltschaft Trier hat Anklage gegen eine zur Tatzeit 41-jährige Frau aus Trier wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Der Angeschuldigten
wird zur Last gelegt, am 16.03.2020 versucht zu haben, ihren 48- jährigen Freund durch zwei Messerstiche in den Rücken zu töten, als dieser sich von ihr trennen wollte. Nach dem Ergebnis der von der Zentralen Kriminalinspektion Trier durchgeführten Ermittlungen hält die Staatsanwaltschaft folgenden Geschehensablauf für wahrscheinlich: Die Frau und ihr Freund, die beide von ihren Ehepartnern getrennt lebten, führten eine lose Liebesbeziehung, die bereits mehrfach abgebrochen und wieder aufgenommen worden war. Am Morgen des 16.03.2020 gerieten sie in der Wohnung der Angeschuldigten in Streit wegen eines Facebook-Chats der 41-Jährigen mit einem anderen Mann. Nachdem der Geschädigte ihr daraufhin erklärt hatte, sich von ihr trennen und die Wohnung verlassen zu wollen, soll die Angeschuldigte ein großes Küchenmesser genommen und dem Geschädigten in Tötungsabsicht von hinten zwei wuchtige Messerstiche in den Rücken versetzt haben. Einer der beiden Stiche verfehlte die Lunge des Opfers nur knapp. Der 48-Jährige, der die Stiche zunächst als Schläge gegen den Rücken wahrgenommen hatte, bemerkte erst beim Aufnehmen seiner auf dem Boden stehenden Tasche, dass er zwei Messerstiche in den Rücken erhalten hatte. Unter Mitnahme der heruntergefallenen Tatwaffe lief er sodann zu Fuß in die nahegelegene Notaufnahme eines Trierer Krankenhauses. Dort wurden seine Stichwunden operativ versorgt. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft besteht gegen die Angeschuldigte der hinreichende Tatverdacht, versucht zu haben, ihren Freund, der ihr bei der Tat den Rücken zukehrte und sich keines Angriffs versah, heimtückisch zu töten. Sie hat daher Anklage wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier erhoben. Die Angeschuldigte befindet sich seit ihrer am Tattag erfolgten Festnahme in Untersuchungshaft aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Trier.
Presse Staatsanwaltschaft Trier |