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23.03.2020

Mobile Corona-Sichtungsstelle nimmt Termine im Grenzraum zu Belgien und Luxemburgh wahr

Bitburg-Prüm (red/boß) Seit Dienstag vergangener Woche ist die Corona-Sichtungsstelle der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm in Betrieb. Auffällig ist gemäß einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung,

dass aus dem deutsch-luxemburgisch-belgischen Grenzraum kaum Testpersonen in der Sichtungsstelle hinter dem Alten Gymnasium erscheinen. Ob dies an der Entfernung liegt oder ob Grenzpendler sich in Luxemburg testen lassen, kann nicht beurteilt werden..
Gemeinsam mit Landrat Dr. Joachim Streit und dem Leiter der Sichtungsstelle des DRK Torsten Meier haben die Bürgermeister Andreas Kruppert (VG Arzfeld), Moritz Petry (VG Südeifel) und Aloysius Söhngen (VG Prüm) zusätzliche Abstrich-Termine in diesem Raum geplant.
Am Mittwoch, den 25.3.2020, in Körperich an der Gaytalhalle
am Freitag, den 27.3.2020 in Daleiden an der Grundschule
werden Sichtungstermine durch die mobile Sichtungsstelle angeboten.
Die Sichtungstermine sind von 10-14 Uhr an beiden Tagen angesetzt. Es wird nach den Regeln des Robert-Koch-Instituts eine Vorprüfung erfolgen, um zum Abstrich zugelassen zu werden. Die Krankenkasse trägt die Kosten. Aus diesem Grund sind der Personalausweis und die Versicherungskarte der Krankenkasse mitzubringen.
Als zusätzliches Angebot konnten jeweils Ärzte gewonnen werden, die auch eine weitere Beratung der Erkrankten und die Ausstellung von Rezepten für erforderliche Medikamente gewährleisten.

Ein dritter Einsatz ist im Grenzgebiet der Verbandsgemeinde Prüm zu Luxemburg und Belgien vereinbart, der in Bleialf stattfinden soll. Genauer Termin und Ort werden bekanntgegeben. Natürlich können auch alle Personen aus dem Kreisgebiet, unabhängig vom Wohnort, die Termine an den drei Tagen auch wahrnehmen.
 
Des Weiteren wird gebeten, dass bereits positiv in Luxemburg Getestete sich dringend mit dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung  unter Tel. 06561-4640 in Verbindung setzen. Nach dem Infektionsschutzgesetz ist dazu jeder von sich aus verpflichtet. Das Unterlassen kann strafrechtlich geahndet werden.

Das stationäre Angebot in Bitburg bleibt für alle Kreisbewohner in dieser Zeit bestehen.

Quelle KV Bitburg-Prüm