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23.03.2020

Über fünf Jahre Haft für Drogendealer

Trier (red/boß) Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat einen Angeklagten am 23.03.2020 wegen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 19 Fällen, des gewerbsmäßigen Handeltreibens

mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen sowie des unerlaubten Besitzes eines Wurfsterns und eines Butterflymessers.zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt.
Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet.
Der Wertersatzverfall in das Vermögen des Angeklagten in Höhe von 149.800,00 Euro wird angeordnet.
Das Urteil ist rechtskräftig.

Aus der Anklageschrift:
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem Angeklagten zur Last, im Zeitraum April 2017 bis Juli 2019 in Trier mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt zu haben. Insoweit soll der Angeklagte in 21 Fällen Betäubungsmittel erworben und anschließend an eine Vielzahl unbekannter Abnehmer veräußert haben. Hierbei soll es sich um Marihuana, Amphetaminpaste, Ecstasy und Kokain gehandelt haben, wobei die Mengen im Einzelfall bis zu ein Kilogramm Marihuana, 500 Ecstasytabletten, ein Kilogramm Amphetaminpaste und 10 Gramm Kokain erreicht haben sollen.
Darüber hinaus wird dem Angeklagten vorgeworfen, am 14.08.2019 in Trier einen Wurfstern und ein Butterflymesser besessen zu haben.
Der Angeklagte ist vorbestraft. Er befindet sich seit dem 15.08.2019 in Untersuchungshaft.

Quelle: Landgericht Trier