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12.02.2020

Entziehunganstalt und Gefängnis für Drogendealer

Trier/Echternacherbrück (red/boß) Die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat am 12.02.2020 ein Urteil mit dem folgenden Tenor verkündet: Der Angeklagte ist des unerlaubten Handelns

mit Betäubungsmitteln in vier Fällen schuldig. Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten verurteilt.
Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt und die Einziehung des Wertes der Taterträge in das Vermögen des Angeklagten in Höhe von 15.800 Euro wird  angeordnet.
Außerdem bestimmte das Gericht den Vorwegvollzug von neun Monaten der Gesamtfreiheitsstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Aus der Anklageschrift:
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, im Zeitraum zwischen dem 23.07.2017 bis zum 13.08.2019 in Blerick (Niederlande), Venlo (Niederlande) und Echternach (Luxemburg) in sechs Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben.
Er soll in diesem Zeitraum insgesamt unter anderem 1.500 Ecstasy-Tabletten, 7 Kilogramm Amphetamin und 200 Gramm Kokain an gesondert verfolgte Betäubungsmittelhändler aus Trier verkauft haben.
Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft. Er wurde am 19.08.2019 in Echternacherbrück vorläufig festgenommen und hatte sich seit dem 20.08.2019 in Untersuchungshaft befunden.