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11.02.2020

Zwei Jahre auf Bewährung wegen sexuellem Missbrauch

Trier/Kordel (red/boß) Die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Trier als Jugendschutzkammer hat heute einen Angeklagten wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie wegen des Besitzes

von kinder- und jugendpornographischen Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Aus der Anklgeschrift:
Die Staatsanwaltschaft Trier hat dem Angeklagten zur Last gelegt, am 04.08.2017 in Kordel sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren vorgenommen zu haben. Am benannten Tag soll er das erst sechsjährige Kind zunächst mit seiner Frau in der gemeinsamen ehelichen Wohnung zusammen mit seiner Tochter gebadet haben. Anschließend soll er sich mit dem Opfer ins Wohnzimmer begeben haben, um diesem die Haare zu föhnen. Hierbei kam es zu dem übergriffigen Verhalten. Nach einiger Zeit soll das Mädchen zur Toilette gegangen sein und sich angezogen haben.
Zudem soll der Angeklagte am 18.10.2017 auf seinem Mobiltelefon über neun kinderpornographische und vier jugendpornographische Lichtbilddateien verfügt haben.
Der Angeklagte ist nicht vorbestraft. Er befand sich in diesem Verfahren vom 16.11.2017 bis zum 13.03.2018 in Untersuchungshaft.