06.02.2020
Zwei Jahre und vier Monate Haft für "Rollladenschuss"
Trier/Osburg (red/boß) Das 1. Schwurgericht des Landgerichts Trier hat am 06.02.2020 ein Urteil mit dem folgenden Tenor verkündet: Der Angeklagte wird wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung
sowie in weiterer Tateinheit mit unerlaubtem Besitz und Führens einer Schusswaffe unter Einbeziehung der Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Trier vom 25.06.2018 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt.
Aus der Anklageschrift: "Dem 55-jährigen Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft Trier zur Last gelegt, am 12.08.2017 in Osburg versucht zu haben, den Geschädigten K. zu ermorden. Aufgrund eines in den Wochen zuvor stattgefundenen Streits über geliehenes Geld soll sich der Angeklagte zur Wohnanschrift des Geschädigten begeben und mit einer abgesägten Schrottflinte aus unmittelbarer Nähe durch den vollständig geschlossenen Rollladen des Wohnzimmerfensters geschossen haben. Der Geschädigte soll nicht verletzt worden sein. Hätte der Geschädigte auf der Couch im Wohnzimmer aufrecht gesessen, wäre er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich getroffen worden. Der Angeklagte, der bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, befindet sich seit dem 13.03.2019 in Untersuchungshaft." |