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20.01.2020

Zivilangestellter und Ehefrau stehen wegen des Verdachts der Beihilfe zum Landesverrat vor Gericht

Koblenz/Daun (red/boß) Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat die Anklage der Bundesanwaltschaft vom 10. Dezember 2019 gegen die 40 Jahre alte Asiea S. wegen des Vorwurfs

der Beihilfe zum Landesverrat (§§ 94 Abs. 1 Nr. 1, 27 Abs. 1 StGB) zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet
Die Angeklagte ist die Ehefrau des Angeklagten Abdul S., dem zur Last gelegt wird, als Zivilangestellter der Bundeswehr in der Heinrich-Hertz-Kaserne in Daun unter Missbrauch seiner verantwortlichen Stellung als Übersetzer Staatsgeheimnisse militärischer Art an Mitarbeiter eines iranischen Nachrichtendienstes weitergegeben zu haben. Die Angeklagte Asiea S. soll ihren Ehemann von Beginn an bei seiner Verratstätigkeit unterstützt haben.

Der Senat hat den Prozess mit dem Verfahren gegen Abdul S. verbunden. Die Verfahren sollen in den bereits im Verfahren gegen Abdul S. wie folgt festgesetzten Hauptverhandlungsterminen zwischen dem 20. Januar und 31. März 2020 gemeinsam verhandelt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren bislang der Geheimhaltung unterliegt, weshalb damit gerechnet werden muss, dass die Öffentlichkeit für die Verhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden könnte (§ 172 Nr. 1 GVG).

Presse OLG