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09.01.2020

Siebeneinhalb Jahre Haft für Vergewaltigung

Trier (red/boß) Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat gestern einen 30-jährigen Angeklagten wegen Vergewaltigung.zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet. Vor dem Vollzug der Maßregel sind ein Jahr und neun Monate von der erkannten Freiheitsstrafe vorweg zu vollstrecken.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Dem 30- jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, in der Zeit vom 07.06.2019 bis 08.06.2019 in Trier gegen den Willen der Geschädigten K. mit dieser unter Anwendung und Androhung von Gewalt den ungeschützten vaginalen Geschlechtsverkehr vollzogen zu haben.
Der Angeklagte ist bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten und hat sich seit dem 09.06.2019 in Untersuchungshaft befunden.