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11.11.2019

Roller mit 107 km/h gemessen

Speicher (red/boß) Das kann doch wohl nicht wahr sein! Am Sonntagmorgen kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Bitburg in Speicher einen 39 Jahre alten Rollerfahrer. Bei der technischen Überprüfung

des Zweirades ergaben sich schnell Hinweise, dass der Roller mehr als die zulässigen 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit erreichen könnte. Der Fahrer und Eigentümer des Rollers war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.
Das Fahrzeug wurde durch die Polizisten sichergestellt und auf der Dienststelle auf einen Rollenprüfstand gestellt. Die Messung ergab, dass das Zweirad eine Höchstgeschwindigkeit von stolzen 107 km/h erreichte. Auch stellte sich heraus, dass an dem Roller ein dafür nicht ausgegebenes Kennzeichen angebracht war.
Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren wegen des Führens eines KFZ ohne Fahrerlaubnis und wegen Urkundenfälschung eingeleitet. Eine weitere Inbetriebnahme des Rollers wurde untersagt.