30.10.2019
Dealer muss vier Jahre hinter Gitter
Trier/Wittlich (red/boß) Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat heute einen 43-jährigen Angeklagten wegen des bewaffneten Handeltreibens mit und Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Handy IPhone des Angeklagten und die im Klärwerk in Wittlich aufgefundenen Betäubungsmittel werden eingezogen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Aus der Anklageschrift: Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 43 jährigen Angeklagten im Wesentlichen zur Last in der Zeit vom 01.08.2018 bis 25.03.2019 in Wittlich mit Heroin und Kokain in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben. Am 11.02.2019 soll der Angeklagte 12,33 g netto Heroin sowie 3,07 g Kokain in einem Ledermädchen bei sich gehabt haben. Zuvor soll er ein Briefchen mit 0,636 g Heroin für 50 € an den gesondert verfolgten K. und 0,45 g Heroin an den gesondert verfolgten N. verkauft haben. Des Weiteren soll er in seiner Wohnung griffbereit eine ungeladene Schreckschusspistole sowie daneben ein gefülltes Magazin gehabt haben. Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung soll beim Angeklagten noch weitere 4,03 g netto flüssiges, bereits aufgekochtes Heroin sowie sieben Subutex Tabletten aufgefunden und sichergestellt worden. Am 25.03.2019 sollen anlässlich einer Durchsuchung 5,05 g netto Heroin sowie 1,3 g brutto Kokain, die jeweils zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein sollen, sichergestellt worden sein. Des Weiteren soll der Angeklagte über diverse Tabletten des Substituts „Methadict“ sowie über eine bereits konsumfertige Spritze mit Heroin verfügt haben. Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft und war seit dem 25.03.2019 in Untersuchungshaft. |