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11.10.2019

88-Jähriger muss über vier Jahre ins Gefängnis

Trier (red/boß) Die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier hat in heute einen 88-jährigen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubtem Besitz und Führen einer Schusswaffe

sowie vorsätzlichem unerlaubtem Besitz von Munition zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Aus der Anklageschrift:
"Dem 88- jährigen Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft Trier zur Last gelegt, am 16.12.2018 in Trier versucht zu haben, seinen Stiefsohn durch einen Schuss in die rechte Brust und durch einen weiteren Schuss in Richtung des Kopfes, der den Geschädigten jedoch verfehlt haben soll, zu töten.
Der Angeklagte ist bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er befindet sich seit dem 17.12.2018 in Untersuchungshaft.