08.08.2019
Vier Jahre wegen schwerer Vergewaltigung
Trier (red/boß) Die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Trier hat heute einen russischen Staatsbürger wegen besonders schwerer Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Einheitsjugendstrafe
von vier Jahren verurteilt. In das Strafmaß wurde das Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 23.03.2018 einbezogen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Aus der Anklageschrift:
Dem Angeklagten B. wurde von der Staatsanwaltschaft Trier zur Last gelegt, als Heranwachsender am 04.12.2018 in einer Waldhütte in der Nähe von Trier seine ehemalige Lebensgefährtin vergewaltigt zu haben. Außerdem hatte er sich der vorsätzlicher Körperverletzung schuldig gemacht. Das Opfer hatte sich zwei Tage zuvor von ihm getrennt.
Der Angeklagte ist zweifach vorbestraft und war seit dem 05.12.2018 in Untersuchungshaft.
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