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15.05.2019

56-jähriger Trierer zur Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus verurteilt

Trier (red/boß) Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat gestern einen 56-jährigen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt.

Seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Aus der Anklageschrift:
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Zeitraum 16.6.2016 16.09.2018 in Trier im Zustand aufgehobener Schuldfähigkeit die folgenden Taten begangen zu haben.
1.
Am 15.6.2016 soll sich der Beschuldigte in einer Gaststätte in Trier aufgehalten haben, wobei er dort reichlich Alkohol konsumiert haben soll. Im Verlauf des Abends soll es zu einem Streit zwischen dem Beschuldigten und dem Geschädigten L. gekommen sein. Im Zuge dessen soll der Beschuldigte seine mitgeführte hölzerne Akustikgitarre nach dem Geschädigten geworfen und diesen am Kopf getroffen
haben. Der Geschädigte soll eine blutende Platzwunde erlitten haben. Eine dem Beschuldigten entnommene Blutprobe soll eine Blutalkoholkonzentration von 1,97 Promille aufgewiesen haben.
2.
Am 12.6.2017 soll der Beschuldigte den Zeugen G. angegriffen haben, mit dem er zuvor gemeinsam Alkohol konsumiert haben soll. Der Beschuldigte soll den Geschädigten am linken Arm ergriffen und zu Boden gerissen haben. Bei dem Beschuldigten soll anschließend eine Atemalkoholkonzentration von 3,13 Promille gemessen worden sein.
3.
Am 20.06.2018 soll es zwischen dem Beschuldigten und einem Mitbewohner seiner damaligen Wohngruppe zu einem Streit gekommen sein. Als die Geschädigte B. versucht haben soll, den Streit zu schlichten, soll der Beschuldigte zunächst ein Essenstablett nach ihr geworfen, sie aber verfehlt haben. Anschließend soll der Beschuldigte eine metallene und mit Getränken gefühlte Teekanne genommen und mit dieser gezielt in Richtung des Kopfes der Geschädigten geschlagen haben. Der Geschädigte soll es gelungen sein, den Schlag abzuwehren. Dadurch soll sie eine Verletzung am linken Arm erlitten haben.
4.
Am 9.7.2018 soll es zwischen dem Beschuldigten und dem Zeugen D. zu einem Streit gekommen sein. Dabei soll der Beschuldigte ein Essenstablett ergriffen haben, auf dem bereits das Geschirr für das Abendessen gerichtet gewesen sein soll, und dieses in Richtung des Zeugen geworfen haben. Zwar soll der Wurf den Zeugen verfehlt haben; dieser soll jedoch durch Glas-bzw. Porzellanscherben verletzt worden sein.
5.
Am 16.9.2018 soll der Beschuldigte sich der Bewohnerin W. seines damaligen Wohnheims genähert und im Laufe eines Wortgefechts deren linkes Handgelenk ergriffen und verdreht haben. Anschließend soll der Beschuldigte dreimal mit der Faust gegen den Hinterkopf der Geschädigten geschlagen haben, dass diese in der Folge zu Boden gefallen und mit dem Kopf aufgeschlagen sein soll.
6.
Am 16.9.2018 soll der Beschuldigte mit der Zeugin W. in Trier unterwegs gewesen sein. Der Beschuldigte soll die Hand der Zeugin ergriffen und diese verdreht haben; auf Bitten der Zeugin soll er ihre Hand wieder losgelassen haben. Etwas später soll der Beschuldigte der Geschädigten plötzlich einen kräftigen Stoß versetzt haben, sodass sie auf den Bordstein gefallen sein soll. Dabei soll der Beschuldigte ihre Handtasche von der Schulter entrissen haben, um ihr einen Betrag in Höhe von 20 € zu entnehmen, den er zuvor von der Geschädigten eingefordert haben soll. Anschließend soll sich der Beschuldigte mit der Handtasche entfernt haben.

Der 56 jährige Beschuldigte ist bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er befindet sich seit dem 14.09.2018 in einstweiliger Unterbringung.