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14.05.2019

Betrugsverfahren in Sachen "Dorf Hochwald" - Angeklagter H. wurde zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen á 10 Euro verurteilt

Trier/Hermeskeil/Bickendorf (red/boß)  Die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat am heutigen Tag ein Urteil mit dem folgenden Tenor verkündet: Der Angeklagte H. ist des Betrugs schuldig. Er wird

zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen á 10,00 € verurteilt.  In Höhe von 60 Tagessätzen zu je 10,00 € gilt die Geldstrafe als vollstreckt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren bezüglich des Betruges zum Nachteil des Planungs- und Dienstleistungsbüro W. gemäß § 154 II StPO bezüglicher beider Angeklagten eingestellt.
Das Verfahren gegen den Mitangeklagten S. wurde im Hauptverhandlungstermin vom 08.05.2019 auf Antrag der Staatsanwaltschaft gemäß § 153a Abs. 2 StPO gegen Zahlung  eines Betrages in Höhe von 10.000 € an die Staatskasse vorläufig eingestellt.

Aus der Anklageschrift:
Dem 54-jährigen Angeklagten H. und dem 52-jährigen Angeklagten S. wird vorgeworfen, im Jahr 2010 in Hermeskeil die folgenden Taten begangen zu haben.
Die Angeklagten waren Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH mit Sitz in Bickendorf. Geschäftsgegenstand der GmbH war unter anderem die Entwicklung und Steuerung von Projekten im Bereich des Wirtschaftssektors Freizeit und Tourismus.
Im Jahr 2009 soll der Angeklagte H. auf der Suche nach einem Konversionsgelände für einen Investor aus der Schweiz Kontakt mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben aufgenommen haben, die die Konversionsliegenschaft Hochwaldkaserne Hermeskeil vermarktete. Als der Investor schließlich kein Interesse an der Konversionsliegenschaft gezeigt haben soll, sollen sich der Angeklagte H. und die übrigen Gesellschafter der GmbH entschlossen haben, das Gelände selbst zu erwerben, um es einer touristischen Nutzung zuzuführen.
Für den Kauf und die Entwicklung der Kaserne mit voraussichtlichen Investitionskosten von insgesamt rund 26 Millionen €, die vollständig fremdfinanziert werden sollten, soll die GmbH neue Gesellschaften unter anderem im Mai 2010 die DHIKG gegründet haben. Komplementär der KG soll der Angeklagte H. und Kommanditisten unter anderem der Angeklagte S. gewesen sein.
Am 26.5.2010 soll die DHIKG mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben einen notariellen Kaufvertrag über das Gelände der ehemaligen Hochwaldkaserne Hermeskeil geschlossen und sich zur Kaufpreiszahlung in Höhe von 1,6 Million € bis zum 30.6.2010 verpflichtet haben. Besitz, Gefahren, Nutzungen und Lasten sollten nach Zahlung des Kaufpreises zum 1.7.2010 auf die DHIKG übergehen. Obwohl die KG den Kaufpreis zum Fälligkeitstermin nicht gezahlt haben soll, soll ihr -entgegen der vertraglichen Vereinbarung - das Grundstück von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bereits zum 1.7.2010 zur Nutzung überlassen worden sein.
Am 1.7.2010 soll der Angeklagte H. als Geschäftsführer der KG für diese mit dem Planungs-und Dienstleistungsbüro W. einen schriftlichen Vertrag über die Planung der technischen Ausrüstung am Bauvorhaben Tourismuspark „Dorf Hochwald“ abgeschlossen haben. Der Vertrag soll auf Seiten der KG durch den Angeklagten S. mitunterzeichnet worden sein, was das Vertrauen des Planungs-und Dienstleistungsbüros in die Zuverlässigkeit und Bonität der KG zusätzlich bestärkt haben soll. Am 10.8.2010 soll der Angeklagte H. für die KG mit der Firma K. einen Ingenieur-und Architektenvertrag abgeschlossen haben. Mit beiden Verträgen sollen durch die KG umfangreiche Arbeiten vergeben worden sein.
Auf Grundlage der Verträge sollen sowohl das Planungs- und Dienstleistungsbüro als auch die Firma K., die aufgrund mündlicher Vereinbarung mit dem Angeklagten H. bereits Anfang 2010 mit ihren Arbeiten begonnen haben sollen, ihre Tätigkeiten verstärkt fortgesetzt haben, weil sie an der Bonität der KG keinen Zweifel gehabt haben sollen. Tatsächlich soll die KG jedoch nicht liquide gewesen sein, weil die vorgesehene Finanzierung nicht zustande gekommen sein soll und die Gesellschaft selbst nicht über nennenswertes Eigenkapital verfügt haben soll. Zudem soll der Geschäftsführer und persönlich haftenden Gesellschafter, der Angeklagte H., vermögenslos gewesen sein.
Die Angeklagten die nach Abschluss der Verträge mit der Firma K. und dem Planungs- und Dienstleistungsbüro W. noch an das Zustandekommen der Finanzierung geglaubt haben sollen, sollen nach außen als solvente Geschäftsleute aufgetreten sein. Im Rahmen der Gespräche mit den Vertragspartnern sollen sie keinen Zweifel an der Finanzierbarkeit des gesamten Projekts gelassen haben. Am 29.08.2010 sollen die Angeklagten einen „Tag der offenen Baustelle“ veranstaltet haben. In diesem Rahmen soll der Angeklagte S. öffentlich verkündet haben, dass die Finanzierung durch die Banken stehe und durch eine zusätzliche Landesbürgschaft abgesichert sei. Tatsächlich soll die Finanzierung auch in den Folgemonaten nicht zustande gekommen sein, so dass die KG nicht in der Lage gewesen sein soll ihre Verbindlichkeiten aus dem Vertrag mit der Firma K. in Höhe von 492.229,07 € und aus dem Vertrag mit dem Planungs- und Dienstleistungsbüro W. über 328.396,05 € zu erfüllen.
Auf Antrag der Firma K. wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Trier vom 20.6.2011 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KG wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.