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11.05.2019

Länderübergreifende Kontrollen zur Bekämpfung reisender Täter auf A3 und A61 mit sieben Festnahmen

Koblenz (red/boß) Die Polizei am 9. und 10. Mai umfangreiche länder- und staatenübergreifende Kontrollmaßnahmen auf den Autobahnen im nördlichen Rheinland-Pfalz durchgeführt. Mit dabei Polizisten

aus ganz Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, vom Bundeskriminalamt, aus dem Großherzogtum Luxemburg, den Niederlanden und Beamte vom Zoll. Zudem nahmen Beamte der Justizvollzuganstalt Wittlich an dem Einsatz teil. Hierbei kam auch der Drogendetektor Ionscan der JVA Wittlich zum Einsatz. Weiterhin wurden Röntgenmobile des Zolls zur Durchleuchtung von Pkw und Transportern sowie mitgeführtem Gepäck eingesetzt.
Die intensiven Fahndungsmaßnahmen des zweitägigen Einsatzes galten in erster Linie überregionalen Tätern, die die Autobahnen als Transitstrecken nutzen. Die Anonymität auf dem grundsätzlich stark befahrenen Verkehrsweg "Autobahn" kommt ihnen hierbei zugute. Dass diese Strecken tatsächlich von vielen Straftätern frequentiert sind, zeigt das Kontrollergebnis sehr anschaulich.
In einem Fall konnte ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz angehalten werden. Dessen Fahrzeugführer konnte keinen gültigen Führerschein vorlegen und fuhr zudem unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen konnten zwei Schusswaffen aufgefunden und Amphetamin sichergestellt werden. Weiterhin bestanden zwei Haftbefehle gegen den Fahrer, so dass dieser in die JVA Koblenz eingeliefert wurde.
In einem anderen Fall wurden drei Personen kontrolliert, welche sich mittels griechischer Identitätskarten auswiesen und gerade von der Arbeit in Frankfurt kamen. Alle Ausweisdokumente entpuppten sich als Totalfälschungen, e s handelte sich um albanische Staatsbürger welche einer illegalen Beschäftigung im Baugewerbe nachgingen. Die Personen wurden festgenommen, der gerade erhaltene Arbeitslohn in Höhe von mehreren hundert Euro sichergestellt. Zudem wurde der gefälschte griechische Führerschein des Fahrers ebenfalls beschlagnahmt und gegen diesen eine Anzeige, wegen Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis gefertigt.
Zwei Personen wurden wegen bestehender Abschiebehaftbefehle noch am 10.05.2019 über den Flughafen Frankfurt abgeschoben. Eine Person wurde nach Zahlung des Geldhaftbefehls wieder auf freien Fuß gesetzt.
Insgesamt waren ca. 150 Einsatzkräfte in das Geschehen auf und entlang der Autobahnen eingebunden.
Mit dieser besonderen Fahndungsmaßnahme setzte die Polizei auch einen Impuls bei der überregionalen Zusammenarbeit verschiedener Strafverfolgungsbehörden. Die aus den Kontrolltagen gewonnenen polizeilichen Erkenntnisse und Erfahrungen sollen die Intensivierung der Zusammenarbeit auch in anderen sicherheitspolitischen Themenbereichen fördern.

Die weiteren Ergebnisse im Detail:
   - 886 Personen kontrolliert
   - 633 Fahrzeuge überprüft
   - 37 Strafanzeigen erstattet, davon
   - 3 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
   - 6 Urkundenfälschungen
   - 1 Verdacht Dieseldiebstahl
   - 8 Verstöße Pflichtversicherungsgesetz
   - 8 Fahren ohne Fahrerlaubnis
   - 3 WaffG
   - 1 Unterschlagung
   - 2 Fahrzeugführer führten ihr KFZ unter Drogeneinwirkung
   - 1 Ordnungswidrigkeiten wegen Verstoß gegen das Waffengesetz

Darüber hinaus wurden auch diverse Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstattet, darunter fünf Fälle wegen des Verstoßes gegen das Personenbeförderungsgesetz.