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10.05.2019

Kampf gegen sexuellen Missbrauch soll konkreter und präziser werden

Trier (red/boß) Zu dem vom Vatikan veröffentlichten Regelwerk Motu proprio „Vos estis lux mundi“ zum sexuellen Missbrauch innerhalb der katholischen Kirche hat Bischof Dr. Stephan Ackermann Stellung bezogen.

Papst Franziskus wolle mit dem Dokument als universalkirchlicher Gesetzgeber den Kampf gegen den sexuellen Missbrauch durch kirchliche Amtsträger noch konsequenter und präziser als bisher weiterführen. "Dazu weitet das Motu proprio bisherige Straftatbestände des kirchlichen Rechts aus", so Ackermann. "Es umfasst beispielsweise nicht nur Kleriker, sondern auch Ordensangehörige, die keine Kleriker sind. Es weitet die Gruppe der möglichen Opfer aus auf ‚schutzbedürftige Personen‘. Damit sind Personen gemeint, die aufgrund unterschiedlicher Bedingungen in ihrer Fähigkeit, sich gegen Übergriffe zu wehren, eingeschränkt sind. Die Strafbarkeit der Erstellung von pornographischem Material bleibt nicht mehr auf Kinder beschränkt, sondern wird auf Minderjährige insgesamt und schutzbedürftige Personen ausgedehnt."
Über diese inhaltlichen Erweiterungen hinaus ziele das Dokument zum einen auf Straftaten, die mutmaßlich von höheren Geistlichen begangen wurden, zum anderen ziele es auf die Pflichten bzw. Pflichtverletzungen diejenigen, die in der Verantwortung stehen, die Straftaten zu verfolgen. Auch hier seien vor allem die höheren Geistlichen angesprochen, wie etwa Kardinäle, Patriarchen, Bischöfe und Nuntien, aber auch Generalobere und Äbte. Sie würden auf die im Motu proprio festgelegten Verfahrensweisen verpflichtet.
Alle Diözesen haben binnen eines Jahres nach Inkrafttreten des Motu proprio feste Meldesysteme für Missbrauchsfälle einzurichten, die der Öffentlichkeit leicht zugänglich sind. Hiermit wird gesetzlich festgeschrieben, was es in Deutschland mit den diözesanen Ansprechpersonen bereits seit 2010 gibt.

Das Motu proprio trifft zeitliche Festlegungen, die eine Zügigkeit der Verfahren sicherstellen sollen: So werden die römischen Behörden verpflichtet, nach Erhalt einer Meldung innerhalb von 30 Tagen zu reagieren. Und die Ebene der Ortskirchen wird dazu verpflichtet, der zuständigen römischen Stelle monatlich eine Information über den aktuellen Stand der Untersuchungen zu geben. Neu ist dabei die Rolle, die dem Metropoliten im Prozess zukommt, wenn ein Bischof beschuldigt wird: Er ist in der Regel derjenige, der einer Anschuldigung nachzugehen hat. Die Beauftragung dazu erhält er durch die römischen Behörden. Zur Erfüllung seiner Aufgabe sollen ihm qualifizierte Personen zur Seite stehen, wobei eigens auch auf die Mitwirkung von Laien hingewiesen wird. Sollte der Metropolit selbst beschuldigt werden, hat ein anderer Bischof dessen Aufgabe wahrzunehmen.
Das Motu proprio vermerkt in einem eigenen Artikel, dass den mutmaßlich Opfern nicht nur mit Respekt begegnet werden soll, sondern auch diverse Hilfen anzubieten sind.
Abschließend stellt das Dokument unmissverständlich fest, dass die in ihm formulierten Normen nicht die ‚jeweils von den staatlichen Gesetzen festgelegten Rechte und Pflichten … beeinträchtigen, insbesondere diejenigen in Bezug auf allfällige Meldepflichten an die zuständigen zivilen Behörden‘.

Bischof Ackermann: "Für Deutschland werden wir zeitnah prüfen, welche möglichen Auswirkungen das Dokument, das am 1. Juni 2019 in Kraft tritt, vor allem auf unsere nationalen Leitlinien hat. Diese befinden sich aktuell ohnehin in einer Phase der Überprüfung.“

BIP