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16.04.2019

Fünf Jahre Haft für Dealerei in der Vulkaneifel

Trier/Daun (red/boß) Die 3. Große Strafkammer am Trierer Landgericht hat einen 23-Jährigen aus dem Landkreis Vulkaneifel wegen des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Daun vom 23.01.2019 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Fall 2 (siehe Anklageschrift) wurde eingestellt. 
Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wurde angeordnet. Das Urteil ist rechtskräftig.

Auszug aus der Anklageschrift:
Dem 23jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, im Zeitraum 01.09.2018 bis 02.10.2018 im Landkreis Vulkaneifel die folgenden Taten begangen zu haben.
1. Der Angeklagte soll als Rauschgiftdealer sich durch den gewinnbringenden Verkauf von Betäubungsmitteln im Landkreis Vulkaneifel eine zusätzliche Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang verschafft haben. Im Rahmen seiner Drogenhändlertätigkeit soll der Angeklagte von dem gesondert Verfolgten S. Betäubungsmittel im Gesamtwert von 4000 € auf Kommission erhalten haben. Dabei soll es sich um 156,57 g (netto) Tabletten mit einem MDMA-Basegehalt von 253,5 %, 341 g (netto) Haschisch mit einem THC-Gehalt von 16,2 % sowie 200,06 g (netto) Marihuana mit einem THC-Gehalt von 12,9 % gehandelt haben.
Die Betäubungsmittel soll der Angeklagte an einem Wirtschaftsweg in einer Laptoptasche aufbewahrt haben. Darüber hinaus soll er darin ebenfalls eine Schreckschusspistole mit Patronen sowie eine Luftdruckpistole mit Kugeln im Magazin aufbewahrt haben.
2. Am 02.10.2018 soll der Angeklagte in der Wohnung seiner Freundin im Landkreis Vulkaneifel 6,25 g (netto) Marihuana, eine Konsumeinheit Amphetamin, eine Feinwaage und diverse Gefäße mit Amphetaminanhaftungen aufbewahrt haben.

Der Angeklagte ist bereits einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er befindet sich seit dem 13.11.2018 ununterbrochen in Untersuchungshaft.