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05.03.2019

Leserservice: Schonzeit beginnt am 1. März - Rücksicht auf brütende Vögel nehmen

Mainz/Region (red) "Vorsicht bei den ersten Gartenarbeiten" sagt der NABU Rheinland-Pfalz. Im eigenen Garten kann man Rücksicht auf die tierischen Mitbewohner nehmen oder diese gezielt unterstützen.

Für den öffentlichen Raum ist es laut Bundesnaturschutzgesetz verboten, Bäume und Hecken "vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen". Der NABU Rheinland-Pfalz appelliert jedoch auch an die privaten Gartenbesitzer, Pflegeschnitte möglichst nicht in der Hauptbrutzeit der Vögel von März bis Juni durchzuführen. "Gebüsche bieten einen optimalen Unterschlupf für Vögel, Säugetiere und Amphibien. Die Tiere ziehen dort ihren Nachwuchs groß, finden darin gute Versteckmöglichkeiten und ziehen sich im frischen Grün auch mal zum Schlafen zurück", erklärt Fiona Brurein vom NABU Rheinland-Pfalz. Wer im Garten Platz hat, kann jetzt  auch noch schnell einen Nistkasten aufhängen, denn natürliche Höhlen können sich in Stadtbäumen auf Grund der Verkehrssicherung gar nicht mehr  entwickeln. Auch Spalten an Gebäuden werden im Zuge von Energiesanierungen  konsequent verschlossen oder es fehlt aufgrund zunehmender Bodenversiegelung am nötigen Nistmaterial.

Quelle NABU