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01.03.2019

Anklage gegen acht Männer wegen Schwarzarbeit und Betrug erhoben - Schadenssumme 7,3 Mio Euro

Koblenz (red/boß) Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen acht Männer deutscher, türkischer und griechischer Nationalität im Alter von 35 bis 48 Jahren Anklage zum Landgericht in Koblenz erhoben.

Den Angeschuldigten wird zur Last gelegt, in Rheinland-Pfalz und Hessen in der Zeit von Juni 2013 bis Juni 2015 in insgesamt über vierhundert Fällen Scheinrechnungen erstellt bzw. angekauft zu haben.
Durch die Rechnungen soll nach dem Inhalt der Anklageschrift der falsche Eindruck erweckt werden, die von fünf der Angeschuldigten betriebenen „Servicefirmen“ seien mit eigenem Personal auf Baustellen des Rechnungsaufkäufers tätig geworden. Tatsächlich seien die Scheinrechnungen jedoch durch die drei angeschuldigten Rechnungsaufkäufer zwar auf das Konto der ausstellenden „Servicefirma“ bezahlt, der Kaufpreis dann jedoch abzüglich einer Provision an die Rechnungsaufkäufer zurückbezahlt worden. Hierdurch sei es den drei angeschuldigten Rechnungsaufkäufern möglich gewesen, Bargeld zu generieren, das dann zur Entlohnung von durch sie schwarz beschäftigten Arbeitnehmern verwendet worden sei. Die deshalb nicht abgeführten Sozialabgaben sollen sich auf etwa 7,3 Mio. € belaufen, wobei den einzelnen Angeschuldigten Beträge zwischen 1 Mio. € und 7,3 Mio. € zuzurechnen seien. Fünf der Angeschuldigten befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. Hinsichtlich eines weiteren Angeschuldigten ist der bestehende Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Drei der Angeschuldigten sind weitgehend, ein vierter teilweise geständig.
Von der Schwarzarbeit betroffen waren schwerpunktmäßig Baustellen in Nordrhein-Westfalen und Hessen. Einer der angeschuldigten Rechnungsaufkäufer hatte seinen Geschäftssitz in Rheinland-Pfalz, die beiden anderen in Hessen.
Die Staatsanwaltschaft bewertet die Handlungen der angeschuldigten Rechnungsaufkäufer als Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und als Betrug - jeweils in besonders schweren Fällen -, soweit Abgaben tarifvertraglichen Ursprungs an die Sozialkasse Bau betroffen sind. Die Handlungen der angeschuldigten Inhaber der „Servicefirmen“ sieht sie als Beihilfe zu den angeklagten Taten der Rechnungsaufkäufer.

Hintergrund:
Die Anklage stammt aus einem umfangreichen Verfahrenskomplex, in dem gegen insgesamt 52 Beschuldigte ermittelt worden ist. Hinsichtlich 44 Beschuldigter dauern die Ermittlungen an.