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27.02.2019

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen versuchtem Mord und Brandstiftung in Cochem

Koblenz/Cochem (red/boß) Gegen einen 33 Jahre alten rumänischen Staatsangehörigen hat die Staatsanwaltschaft Koblenz Anklage wegen versuchten Mordes zum Landgericht in Koblenz erhoben. 

Sie geht davon aus, dass sich der alkoholisierte Angeschuldigte am 27.10.2018 abends maskiert in eine Gaststätte in Cochem begeben hat. Dort habe er einen von drei von ihm zuvor hergestellten und mitgebrachten Molotowcocktails auf einen hinter der Theke befindlichen Zeugen geworfen, wobei er davon ausgegangen sei, dass dieser in Brand geraten und hierdurch zu Tode kommen würde. Auch habe der Angeschuldigte erkannt, dass die überwiegend aus Holz bestehende Einrichtung der Gaststätte in Brand geraten und dieser Brand auf das gesamte Gebäude übergreifen würde. Alles dies soll er ebenso in Kauf genommen haben wie auch, dass durch den Brand und die Rauchgabe Gefahren für Leib und Leben einer unbestimmten Anzahl von Bewohnern des Hauses entstehen würden.
Nachdem es durch den Wurf des ersten Molotowcocktails, der den Zeugen verfehlt hatte, zu einem Brand der Theke als auch eines dahinter befindlichen Holzpaneels gekommen sei, habe der Angeschuldigte einen weiteren Cocktail in Richtung Thekenrückwand geworfen, der jedoch erloschen sei. Als der Zeuge zu fliehen versuchte, habe ihn der Angeschuldigte in der Absicht, den Tod des Zeugen zu bewirken, mit einem mitgeführten Teleskopschlagstock auf den Kopf geschlagen. Dieser Schlag sei geeignet gewesen, lebensbedrohliche Verletzungen hervorzurufen, wenngleich nur eine Quetsch-Risswunde entstanden sei. Dem Zeugen sei es nach einem Handgemenge gelungen, den Gaststättenraum in ein Nachbargebäude zu verlassen. Bei der Verfolgung des Zeugen habe der Angeschuldigte versucht, mit einem von ihm mitgeführten Küchenmesser das Fenster einer Tür einzuschlagen. Als er bemerkt habe, dass sich die Polizei näherte, habe er die Flucht ergriffen, zuvor jedoch noch den dritten Molotowcocktail in das Lokal geworfen.
 
Hintergrund für die Handlungen des Angeschuldigten sollen Streitigkeiten zwischen ihm und dem geschädigten Zeugen gewesen sein, der den Angeschuldigten eines Diebstahls bezichtigt habe. In diesem Zusammenhang soll es vor den hier angeklagten Taten auch zu körperlichen Auseinandersetzungen gekommen sein, bei denen sich der Angeschuldigte den Mittelfinger gebrochen habe. Hierdurch sei er erwerbslos geworden.
Der sich weiterhin in Untersuchungshaft befindende Angeschuldigte hat sich im Ermittlungsverfahren teilweise geständig eingelassen.
Die Staatsanwaltschaft bewertet die Handlungen des Angeschuldigten als versuchten Mord, vollendete gefährliche Körperverletzung, versuchte schwere Brandstift und als Verstoß gegen das Waffengesetz.

Quelle Staatsanwaltschaft Koblenz