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12.02.2019

Verwaltungsgericht Trier lehnt Eilantrag des „Prümer Taliban“ ab

Trier/Prüm (red/boß) Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat den bereits vor mehr als zwei Wochen eingegangenen Eilantrag des sogenannten „Prümer Taliban“ im asylrechtlichen Folgeverfahren mit Beschluss vom heutigen Tage abgelehnt,

nachdem dieser - trotz anderslautender Ankündigung - sein Begehren bisher nicht begründet hat und die Voraussetzungen zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes von daher von vorneherein nicht – wie erforderlich – substantiiert geltend gemacht sind.
Dass der Antragsteller bei einer Rückkehr nach Afghanistan einer extremen Gefahrenlage ausgesetzt wäre, hat die Kammer unter Hinweis auf verschiedene Auskünfte und u.a. auf die Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz zudem als nicht beachtlich wahrscheinlich angesehen.
Mit Zustellung des unanfechtbaren Beschlusses ist er damit vollziehbar ausreisepflichtig; der noch anhängigen Klage kommt keine vollzugshindernde Wirkung zu.