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11.02.2019

Anklage wegen versuchten Mordes gegen 63-jährigen Mann erhoben

Trier (red/boß) Wegen des Familiendramas in Trier-Süd, das am frühen Abend des 21.10.2018 in einem Blutbad endete, hat die Staatsanwaltschaft Trier Anklage gegen einen 63-jährigen Mann aus dem Kreis Trier-Saarburg

wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung an seiner 35-jährigen Tochter erhoben.
Hintergrund der Tat ist eine schwere, unheilbare Augenkrankheit der Tochter des Angeschuldigten, die mit einer fortschreitenden Erblindung einhergeht. Der Angeschuldigte, der sich zuletzt aufopferungsvoll um seine Tochter gekümmert hatte, entschloss sich vor diesem Hintergrund, dem Leiden der Tochter ein Ende zu setzen und sowohl ihr Leben als auch sein eigenes zu beenden.
Nach den Ergebnissen der von der Zentralen Kriminalinspektion Trier geführten Ermittlungen hält die Staatsanwaltschaft Trier folgenden Geschehensablauf für hinreichend wahrscheinlich:
Am Nachmittag des 21.10.2018 holte der Angeschuldigte seine Tochter von einem Klinikaufenthalt ab und brachte sie nach Hause in ihre Wohnung in Trier-Süd. Im Verlaufe des gemeinsamen Aufenthaltes in der Wohnung fasste er den Entschluss, sein Vorhaben in die Tat umzusetzen. Er brachte seiner Tochter, die sich keines Angriffs versah, mit einem Messer lebensgefährliche Schnittverletzungen am Hals und eine Stichverletzung in der Brust bei. Nachdem er anschließend die Katze seiner Tochter, die ebenfalls in der Wohnung lebte, getötet hatte, fügte sich der Angeschuldigte in der Absicht, sich nunmehr selbst zu töten, selbst schwere Messerverletzungen zu.
Die Tochter konnte sich trotz ihrer Verletzungen aus der Wohnung in den Flur des Mehrfamilienhauses schleppen, wo sie von Nachbarn aufgefunden wurde, die den Rettungsdienst alarmierten. Sowohl die Tochter als auch der Angeschuldigte überlebten ihre schweren Verletzungen.
Da der Messerangriff auf die Tochter nach den bisherigen Erkenntnissen völlig überraschend erfolgte, so dass sie keine Abwehrmöglichkeit gehabt haben dürfte, geht die Staatsanwaltschaft Trier von einer heimtückischen Begehungsweise aus. Sie hat daher Anklage wegen des hinreichenden Tatverdachts des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier erhoben.
Der Angeschuldigte befindet sich seit seiner unmittelbar nach der Tat erfolgten Festnahme aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Trier in Untersuchungshaft.

Presse Staatsanwaltschaft Trier