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14.01.2019

Staatsanwaltschaft Trier erhebt Anklage gegen Internatsschüler wegen Hammerangriff in Neuerburg

Trier/Neuerburg (red/boß) Gegen einen 23-jährigen Mann hat die Staatsanwaltschaft Trier Anklage wegen Vollrauschs und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz beim Landgericht Trier erhoben.

Ihm wird vorgeworfen, am Abend des 28.09.2018 in Neuerburg (Eifelkreis Bitburg-Prüm) eine 50-jährige Frau in deren Pkw im Drogenrausch mit einem Hammer angegriffen und schwer verletzt zu haben. Nach dem bisherigen Ergebnis der Kripo Trier hält die Staatsanwaltschaft folgenden Geschehensablauf für wahrscheinlich:
Am Nachmittag des 28.09.2018 konsumierte der Angeschuldigte, der Schüler eines Internats in Neuerburg war, zusammen mit Freunden in seinem Zimmer im Internat LSD und Marihuana. Hierdurch entwickelte sich beim Angeschuldigten eine schwere Drogenpsychose, die nach der vorläufigen Einschätzung des im Ermittlungsverfahren beauftragten psychiatrischen Sachverständigen zur Aufhebung seiner Schuldfähigkeit führte. Nachdem sich der Angeschuldigte erbrochen hatte und seine Freunde ihn daraufhin bekleidet unter die Dusche gestellt hatten, legte er seine Kleidung ab und reagierte aufgebracht und gewaltbereit gegen seine Freunde, die sich vor dem Angeschuldigten in Sicherheit bringen mussten.
Gegen 18:30 Uhr verließ der 23-Jährige völlig nackt und mit einem Schlosser-Hammer bewaffnet das Internatsgebäude und ging in die angrenzende Nelsstraße in Neuerburg. Dort war das Tatopfer, eine 50-jährige Frau, gerade dabei, ihren Pkw vor ihrem Haus einzuparken. Ohne erkennbaren Grund begab sich der Angeschuldigte an das Fahrzeug, schlug mit dem Hammer auf dieses ein und zertrümmerte die Fensterscheibe der Fahrertür. Durch die Öffnung versetzte er der Frau mit dem Hammer zahlreiche wuchtige Schläge in den Bereich des Kopfes und des Oberkörpers. Anschließend öffnete er die Fahrertür und setzte seinen Angriff durch die geöffnete Tür fort. Erst ein Nachbar, der das Geschehen beobachtet hatte, und der von einem anderen Nachbarn herbeigerufene Ehemann des Tatopfers konnten den Angeschuldigten unter großer Kraftanstrengung von der Frau wegziehen und außerhalb des Fahrzeuges festhalten.
Als die von Augenzeugen alarmierte Polizei kurze Zeit später am Tatort eintraf und den Angeschuldigten festnahm, leistete dieser erheblichen Widerstand und trat und spuckte nach den Beamten.
Die 50-jährige Frau, der der Angeschuldigte vollkommen unbekannt war, erlitt schwerwiegende, jedoch nicht lebensgefährliche Verletzungen im Kopf-, Augen- und Oberkörperbereich. Sie musste für die Dauer einer Woche stationär in ein Krankenhaus aufgenommen und behandelt werden. Zwei der eingesetzten Polizeibeamten wurden durch die Widerstandshandlungen leicht verletzt.
Angesichts der Massivität der Hammerschläge besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der hinreichende Verdacht, dass der Angeschuldigte zumindest billigend in Kauf nahm, dass das Tatopfer durch die Schläge tödliche Verletzungen erleidet. Da der Angeschuldigte nach der vorläufigen Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen aufgrund des Drogenrauschs bei der Tatbegehung schuldunfähig gewesen sein dürfte, kann er jedoch nicht wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung angeklagt werden. Vielmehr ist Anklage wegen eines Vergehens des Vollrauschs nach § 323a StGB erhoben worden. Nach dieser Vorschrift wird bestraft, wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch berauschende Mittel in einen Rausch versetzt und in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war.
Der Angeschuldigte ist seit seiner Festnahme aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Trier in einer geschlossenen Einrichtung vorläufig untergebracht. Das Landgericht Trier hat nunmehr über die Zulassung der Anklage und Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt, so der Leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen abschließend.

Presse Staatsanwaltschaft Trier