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10.01.2019

23-jähriger Beschuldigter muss in Psychiatrie bleiben

Trier (red/boß) Die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier hat heute für einen 23-jährigen Angeklagten die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Aus der Anklageschrift:
Dem 23-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, am 11.06.2018 im Zustand aufgehobener Schuldfähigkeit aufgrund einer bestehenden Schizophrenie folgende Tat in Trier begangen zu haben:
Der Beschuldigte soll sich wiederholt von der Polizei verfolgt gefühlt und über Lautsprecher Stimmen von Personen gehört haben, die nach seiner Wahrnehmung von der Trierer Polizei gewesen sein und ihn gequält haben sollen. Aus diesem Grunde soll der Beschuldigte beschlossen haben, sich an der Polizei zu rächen.
Am Tattag soll er aus der Küche ein Messer mit einer Klingenlänge von 18 cm genommen und sich direkt zur Polizeiinspektion in der Südallee in Trier begeben haben. Der Beschuldigte soll sich unbemerkt dem Geschädigten S. und dem Zeugen Sc. von hinten genähert und dem Geschädigten mit einem heftigen Schlag in die rechte seitliche Brustkorbseite einen Stoß mit dem Messer versetzt haben.
Infolge der Wucht des Schlages soll sich das Messer verbogen haben. Der Beschuldigte soll anschließend geflüchtet, jedoch noch auf dem Parkplatzgelände der Polizeiinspektion ergriffen und festgenommen worden sein. Der Geschädigte hat eine nicht lebensgefährliche Stichwunde erlitten, die ärztlich versorgt wurde.
Der Beschuldigte ist bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten und hat sich seit dem 12.06.2018 in einstweiliger Unterbringung befunden.