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02.10.2018

Psychisch kranker Tatverdächtiger nach Messerangriff auf Polizist in psychiatrischem Krankenhaus

Trier (red/boß) Die Staatsanwaltschaft Trier beschuldigt einen 23-jährigen Mann aus Konz, am Nachmittag des 11.06.2018 einen Polizeibeamten vor dem ehemaligen Gebäude des Polizeipräsidiums Trier in der Südallee

mit einem Messer angegriffen und erheblich verletzt zu haben. Sie geht davon aus, dass der Beschuldigte im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte und hat eine entsprechende Antragsschrift im Sicherungsverfahren bei der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier eingereicht.
Nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen hält die Staatsanwaltschaft folgenden Geschehensablauf für hinreichend wahrscheinlich:
Der Beschuldigte leidet an einer psychischen Erkrankung. Aufgrund wahnhafter Vorstellungen glaubte er, am Tattag Stimmen zu hören, er werde von der Polizei verfolgt. Dies veranlasste ihn, sich unter Mitnahme eines 18 cm langen Küchenmessers von seiner Wohnung in Konz zur Polizeiinspektion Trier in der Südallee zu begeben. Als sich gegen 16:00 Uhr zwei Polizeibeamte in einer Dienstpause vor dem Haupteingang des ehemaligen Gebäudes des Polizeipräsidiums aufhielten, näherte sich der Beschuldigte den Beamten unbemerkt und versetzte einem der Beamten völlig unvermittelt und ohne jeden Anlass einen wuchtigen Stich in den Oberkörper. Der Beamte erlitt hierdurch eine schwere Stichverletzung im Bereich des Brustkorbs, die allerdings nicht lebensbedrohlich war. Eine noch gravierendere Verletzung blieb lediglich deshalb aus, weil das Messer nach den bisherigen Erkenntnissen bei dem Stich an einer Rippe abprallte, so dass keine lebenswichtigen inneren Organe des Polizeibeamten verletzt wurden.
Nach vorläufiger Einschätzung des von der Staatsanwaltschaft beauftragten psychiatrischen Sachverständigen handelte der Beschuldigte aufgrund seiner psychischen Krankheit im Zustand der Schuldunfähigkeit. Aufgrund dessen kann gegen ihn kein Strafverfahren geführt werden; die Erhebung einer Anklage ist nicht möglich. Es kann aber die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden, wenn die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten besteht. Einen solchen Antrag hat die Staatsanwaltschaft Trier nach Abschluss der Ermittlungen jetzt gestellt.
Sie bewertet die Tat rechtlich als versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung. Aufgrund der hohen Gefährlichkeit des wuchtigen, gegen den Oberkörper des Beamten gerichteten Messerangriffs geht sie davon aus, dass der Beschuldigte zumindest billigend in Kauf nahm, dem Beamten eine tödliche Verletzung beizubringen. Da der Angriff nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen völlig überraschend kam und der Beamte infolgedessen keine Abwehrmöglichkeit hatte, besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der hinreichende Verdacht einer heimtückischen Tatbegehung.
Über den Antrag, den Beschuldigten in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen, hat nunmehr die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier zu entscheiden. Die Entscheidung erfolgt in einer Hauptverhandlung. Ein Termin ist noch nicht bestimmt.
Der Beschuldigte, der unmittelbar nach der Tat festgenommen wurde, ist seit seiner Festnahme aufgrund eines Beschlusses des Ermittlungsrichters beim Amtsgericht Trier einstweilig in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Presse Staatsanwaltschaft Trier