zurück 
01.10.2018

Ermittlungsverfahren gegen Täter wegen versuchten Totschlags nach Angriff mit Hammer auf 50-jährige Frau in Neuerburg

Neuerburg/Trier (red/boß) Gegen einen 23-jährigen Mann führt die Staatsanwaltschaft Trier ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Widerstand

gegen Vollstreckungsbeamte. Er hatte am Abend des 28.09.2018 in Neuerburg (Eifelkreis Bitburg-Prüm) eine 50-jährige Frau in deren PKW mit einem Hammer angegriffen und schwer verletzt.
Nach dem bisherigen Ermittlungsstand handelte der Beschuldigte bei der Tatbegehung unter dem erheblichen Einfluss von Drogen. Er soll vor der Tat verschiedene Betäubungsmittel konsumiert haben.
Die Staatsanwaltschaft hält folgenden Geschehensablauf für wahrscheinlich:
Am frühen Abend des 28.09.2018 begab sich der Beschuldigte nach vorherigem Drogenkonsum vollkommen nackt und mit einem Schlosser-Hammer in der Hand in die Nelsstraße in Neuerburg. Dort war das Tatopfer, eine 50-jährige Frau,u gerade dabei, ihren PKW vor ihrem Haus einzuparken. Ohne erkennbaren Grund begab sich der Beschuldigte an das Fahrzeug, schlug mit dem Hammer auf dieses ein und zertrümmerte die Fensterscheibe der Fahrertür. Durch die Öffnung versetzte er der auf dem Fahrersitz befindlichen Frau mit dem Hammer zahlreiche wuchtige Schläge in den Bereich des Kopfes und des Oberkörpers. Anschließend öffnete er die Fahrertür und setzte seinen Angriff durch die geöffnete Tür fort. Erst ein Nachbar, der das Geschehen beobachtet hatte und der von einem anderen Nachbarn herbeigerufene Ehemann des Tatopfers konnten den Beschuldigten unter großer Kraftanstrengung von der Frau wegziehen und außerhalb des Fahrzeugs festhalten.
Als die von Augenzeugen alarmierte Polizei kurze Zeit später am Tatort eintraf und den Beschuldigten festnahm, leistete dieser gegen die Festnahme erheblichen Widerstand und trat und spuckte nach den Beamten.
Die 50-jährige Frau erlitt schwerwiegende, jedoch nicht lebensgefährliche Verletzungen im Kopf-, Augen- und Oberkörperbereich. Ihr war der Beschuldigte vollkommen unbekannt. Sie musste stationär in ein Krankenhaus aufgenommen werden. Auch zwei der eingesetzten Polizeibeamten wurden durch die Widerstandshandlungen leicht verletzt.
Angesichts der Massivität der Hammerschläge besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der Verdacht, dass der Beschuldigte zumindest billigend in Kauf nahm, dass das Tatopfer durch die Schläge tödliche Verletzungen erleidet.
Der Beschuldigte ist am Samstag, 29.09.2018, auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Trier vorgeführt worden. Dieser hat die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Nach den bisherigen Erkenntnissen besteht Grund zu der Annahme, dass der Beschuldigte drogenbedingt im Zustand zumindest verminderter Schuldfähigkeit handelte. Zu Klärung dieser Frage soll im Rahmen der weiteren Ermittlungen ein psychiatrisches Sachverständigengutachten eingeholt werden.
Die Ermittlungen dauern an.

Presse Staatsanwaltschaft Trier