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14.09.2018

„Mit dem Traktor über die Grenze“ - Deutschland erkennt belgische G-Führerscheine an

Eupen/B. (red/boß) Gute Neuigkeit für belgische Bauern aus dem deutschen Verkehrsministerium: In einem Schreiben an den ostbelgischen EU-Abgeordneten Pascal Arimont (CSP-EVP)

erklärt der Parlamentarische Staatssekretär Steffen Bilger im Auftrag von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, dass „der belgische G-Führerschein in Deutschland anerkannt wird und die Inhaber einer belgischen Fahrerlaubnis der Klasse G auch grenzüberschreitend tätig sein dürfen“. „Nach vielen Interventionen bei den deutschen und belgischen Verkehrsministerien erhalten wir endlich eine klare Antwort bezüglich des Problems, dass die hiesigen Junglandwirte mit ihren Traktoren bislang nicht über die deutsche Grenze fahren durften“, freut sich Arimont. „Jetzt muss diese Botschaft auch bei den Kontrollbehörden vor Ort ankommen“.
Der Führerschein der Klasse G für landwirtschaftliche Fahrzeuge ist seit 2006 für jeden Landwirt verpflichtend, der nach Oktober 1982 geboren wurde. Bislang wurde dieser Führerschein jedoch nur auf belgischem Territorium anerkannt. In Europa besteht für landwirtschaftliche Gefährte, anders als zum Beispiel für den Autoführerschein, keine gemeinsame Führerschein-Regelung, so dass diese in die nationale Zuständigkeit fallen.
Das stellte für viele hiesige junge Landwirte bei Nicht-Anerkennung ein erhebliches Problem dar: Für Futtereinkäufe, Reparaturen oder bestimmte Arbeiten muss oftmals die Grenze überschritten werden. Hierbei kam es in der Vergangenheit in Deutschland mehrmals zu Kontrollen.
In seinem Schreiben an den EU-Abgeordneten Arimont stellt der deutsche Staatssekretär nun klar, dass gemäß des so genannten Wiener-Abkommens Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis grundsätzlich im Umfang ihrer Berechtigung in Deutschland fahren dürfen, wenn sie dort keinen ordentlichen Wohnsitz haben. „Voraussetzung ist jedoch, dass die Klasse G im Führerschein eingetragen ist“, so der Staatssekretär.
 
Presse Pascal Arimont