zurück 
12.07.2018

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage und beantragt Strafbefehle gegen Präsidiumsmitglieder des Landessportverbandes

Saarbrücken (red/boß) Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat heute gegen den Beschuldigten S. Anklage zum Landgericht – Wirtschaftsstrafkammer – Saarbrücken erhoben und beantragt, dieses Verfahren

zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung mit dem dort bereits anhängigen Verfahren gegen Klaus Meiser zu verbinden.
Gegenstand der Anklageschrift ist der Vorwurf der Vorteilsgewährung und der Untreue im Zusammenhang mit der Beschlussfassung des früheren Präsidiums des LSVS hinsichtlich der Ausrichtung des 70. Geburtstags des Innenministers Klaus Bouillon im November 2017 und der finanziellen Beteiligung des LSVS an den Kosten dieser Veranstaltung. F.J.S. hatte an der maßgeblichen Beschlussfassung mitgewirkt.

In gesonderten Verfahren gegen weitere an der Beschlussfassung beteiligte Präsidiumsmitglieder wurde heute insoweit beim Amtsgericht Saarbrücken der Erlass von Strafbefehlen auf Verhängung von Geldstrafen beantragt, und zwar
im Verfahren 05 Js 290/18 gegen A. 90 Tagessätze zu je 100 €,
im Verfahren 05 Js 67/18 gegen N. 90 Tagessätze zu je 100 €,
im Verfahren 05 Js 68/18 gegen P.-G. 90 Tagessätze zu je 40 € und
im Verfahren 05 Js 66/18 gegen G. 90 Tagessätze zu je 80 €.
Gegen die letztgenannten vier Präsidiumsmitglieder wurde das vereinfachte Verfahren des Strafbefehls gewählt, weil diese im Vorfeld angekündigt hatten, einen Strafbefehl zu akzeptieren. In diesen Verfahren wurde der Vorwurf aus verfahrensökonomischen Gründen auf den rechtlichen Gesichtspunkt der Vorteilsgewährung beschränkt. Die unterschiedliche Höhe der Tagessätze ist durch die differierenden finanziellen Verhältnisse begründet.