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29.06.2018

Unfassbare Gewalttat aus der Drogenszene in Saarbrücken vor Gericht

Saarbrücken (red/boß) Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat am 29.06.2018 gegen einen 18-Jährigen aus Saarbrücken Anklage zur Jugendkammer des Landgerichts Saarbrücken wegen des Verdachts des Totschlags erhoben.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll am 23.4.2018 auf dem Leinpfad in Saarbrücken in Höhe des Finanzamtes die aus dem Angeschuldigten G. und den Zeugen T., S. und H. bestehende Gruppe auf den 16-jährigen A. und dessen Begleiter, den Zeugen G., getroffen sein. Dabei soll G. den H. nach Haschisch gefragt haben, woraufhin H. dem G. einige Tütchen mit Haschisch übergeben haben soll.
Als G. das Haschisch jedenfalls nicht sofort habe bezahlen wollen, soll sich zwischen den Beteiligten eine tätliche Auseinandersetzung entwickelt haben, in deren Zuge der Angeschuldigte G. den A. durch einen Faustschlag ins Gesicht bewusstlos und zu Boden geschlagen haben soll. Den am Boden liegenden A. soll der Angeschuldigte G. sodann ergriffen, an der Kleidung hochgehoben und mindestens zweimal fest auf den Boden geschlagen haben, wobei der Kopf des A. nach hinten gehangen haben soll. Dann soll der Angeschuldigte G. den bewusstlosen A. an der Kleidung vom Leinpfad über den Rasenstreifen an die Saar geschleift haben und den für ihn erkennbar bewusstlosen A. in das Wasser geworfen haben, wobei er dessen Tod durch Ertrinken als möglich vorausgesehen und sich mit diesem zumindest abgefunden haben soll. Der A. soll, ohne aus seiner Bewusstlosigkeit zu erwachen, sofort untergegangen sein. Er konnte erst nach ca. 30 Minuten geborgen werden und verstarb einige Stunden später. Nach dem Stand der Ermittlungen waren hierfür die Folgen des Beinahertrinkens ursächlich.
Der bislang nicht vorbestrafte Angeschuldigte wurde am Tattag festgenommen und befindet sich seit dem Folgetag in Untersuchungshaft. Er hat sich zur Sache nicht eingelassen. Die Beweisführung erfolgt mittels Tatzeugen sowie mittels kriminaltechnischer und rechtsmedizinischer Gutachten.
Da der Angeschuldigte erst 18 Jahre alt und deshalb Heranwachsender ist, wird zu prüfen sein, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt. Im Falle der Anwendung von Jugendstrafrecht könnten bis zu 10 Jahre Jugendstrafe verhängt werden, anderenfalls bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe.