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28.06.2018

Stiefvater wegen sexuellem Kindesmissbrauch zu vier Jahren Haft verurteilt

Trier/Bitburg-Prüm/Birkenfeld (red/boß) Die 1. Große Jugendkammer des Trierer Landgerichts hat gestern einen 41-jährigen Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an,

dass der Angeklagte des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 20 Fällen schuldig ist. Das Urteil ist nicht rechtkräftig.

Aus der Anklageschrift:
Der 41- jährige Angeklagte lebte von Anfang 2011 bis November 2017 gemeinsam mit seiner Ehefrau, seiner nunmehr 12-jährigen Stieftochter und dem gemeinsamen Sohn im Eifelkreis Bitburg- Prüm Ihm wurde vorgeworfen, die Stieftochter in dem oben genannten Zeitraum bei insgesamt 21 Gelegenheiten in seinem Wohnhaus bzw. in seiner späteren Wohnung im Landkreis Birkenfeld sexuell motiviert unsittlich berührt zu haben.
Des Weiteren soll der Angeklagte am 04.01.2018 in seiner Wohnung im Landkreis Birkenfeld über zwei jugendpornographische Lichtbilddateien verfügt haben.
Der Angeklagte ist deutscher Staatsangehöriger und ist bisher strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten. Er befindet sich seit dem 04.01.2018 ununterbrochen in Untersuchungshaft.