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07.06.2018

Nach dem Hochwasser und dem Aufräumen geht es nun an die Regulierung

Mainz/Bitburg-Prüm (red/boß) Die Folgen der Unwetter und des Hochwassers der letzten Woche haben im Eifelkreis Bitburg-Prüm hohe Schäden verursacht. Viele Kommunen, Ehrenamtliche, Bürgerinnen und Bürger

sind damit beschäftigt, diese zu beseitigen und fragen sich, wo sie finanzielle Unterstützung erhalten.
Der Bitburg-Prümer Landtagsabgeordnete Nico Steinbach: „Bei öffentlichen Gebäuden kann das Land unmittelbar helfen, in dem die notwendigen Sanierungen beispielsweise bei Kitas, Schulen, Wirtschaftswegen oder ähnlichem finanziell unterstützt werden. Nach Antragstellung werden hierfür unkompliziert die Maßnahmen mittels Genehmigung des „vorzeitigen Maßnahmenbeginns“ prioritär behandelt. Dadurch werden öffentliche Einrichtungen im Rahmen der vorhandenen Förderprogramme unterstützt, falls kein Versicherungsschutz greift.“
Schwieriger wird es bei Schäden an privaten Gebäuden. Hier greift die Verwaltungsvorschrift Elementarschäden. Finanzhilfen des Landes können hier nur bei existenzgefährdenden Schäden gewährt werden, die durch ein außergewöhnliches Elementarereignis von überörtlicher Bedeutung bei einem größeren Personen- und Unternehmerkreis eingetreten sind. Diese Schäden können aber nur dann anerkannt werden, wenn sie nicht versicherbar sind und Einkommensgrenzen eingehalten werden. Die finanzielle Unterstützung – wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind – können dann auch im Vorgriff als Soforthilfe fließen. Diese Vorgehensweise ist in allen Bundesländern gleich.
Steinbach: „In Mainz setze ich mich aktuell zusätzlich für einen unkomplizierten Hilfsfonds ein, damit eine schnelle Hilfe vor Ort für Bedarfe des Alltags durch die Kommunalverwaltungen realisiert werden kann!“
Zurzeit ist die vollständige Erfassung sämtlicher Schadensereignisse noch nicht abgeschlossen. Die Verbandsgemeinden sind aufgerufen, sämtliche Schäden an der Infrastruktur zu erfassen und an das Land zu melden. Unabhängig davon wird es im Anschluss um zukünftige Vorsorgemaßnahmen gehen, um auf Starkregenereignisse vor Ort besser vorbereitet zu sein. Das Land fördert deshalb die Erstellung von Hochwasserschutzkonzepten in den Gemeinden mit 90% der Kosten. Auch die Absicherung von privater und öffentlicher Infrastruktur durch eine Elementarschadenversicherung wird dringend empfohlen.

SPD-Presse Steinbach