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04.04.2018

Drei Jahre Haft für Brandstifter in Trier

Trier (red/boß) Die 3. Große Strafkammer des Trierer Landgerichts hat heute einen 22-jährigen Angeklagten der Brandstiftung in drei Fällen schuldig gesprochen. Er wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Aus der Anklageschrift:
Dem 22-jährigen Angeklagten wurden für den Zeitraum 16.10.2017 bis 18.10.2017 folgende Taten zur Last gelegt:
1. In der Nacht des 16.10.2017 soll der Angeklagte einen in Trier- Nord geparkten PKW der Marke BMW in Brand gesetzt haben, wodurch dieser vollständig zerstört und ein Schaden von mindestens 4.500,00 € entstanden sein soll.
2. In der Nacht des 17.10.2017 soll der Angeklagte wiederum ein in Trier- Nord abgestelltes Fahrzeug der Marke Hyundai in Brand gesetzt haben, wodurch dieses vollständig zerstört sein soll. Da der Pkw dicht an dem sog. Studierturm geparkt war, sollen durch den Brand Rußanhaftungen an dem Gebäude entstanden sowie durch die Hitzentwicklung der rechte Außenspiegel eines anderen Fahrzeugs beschädigt worden sein. Es soll ein Gesamtsachschaden von mindestens 15.000,00 € entstanden sein.
3. Dem Angeklagten wird weiterhin vorgeworfen, am 18.10.2017 einen in Trier- Nord geparkten PKW in Brand gesetzt zu haben. Der Brand konnte durch die Feuerwehr zügig gelöscht werden. Es soll ein Schaden von 2.000,00 € entstanden sein.
Der Angeklagte ist deutscher Staatsangehöriger und ist bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten. Seit dem 18.10.2017 befand er sich ununterbrochen in Untersuchungshaft.

Quelle: Landgericht Trier